(sda) Der Ständerat fordert für Landfriedensbruch zwingend eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe. Er hat sich am Montag mit 21 zu 18 Stimmen für eine entsprechende Motion von Beat Rieder (CVP/VS) ausgesprochen.

Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, soll nach dem Willen Rieders härter bestraft werden. Der Motionär verlangt, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen.

In jüngster Zeit sei es immer wieder zu Gewaltausbrüchen gekommen, hält Rieder fest. Als Beispiel nannte er zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Hooligans, die folgenlos geblieben seien.

Landfriedensbruch sei jedoch kein Bagatelldelikt. Deshalb solle neu zusätzlich zu einer Geldstrafe auch zwingend eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Dem Richter bliebe insofern ein Ermessensspielraum, als keine Mindeststrafe vorgesehen sei und der Richter die Freiheitsstrafe bei Ersttätern oder einem geringen Verschulden bedingt aussprechen könne.

Der Ständerat hält es für angezeigt, die Position der Behörden und der Polizei zu stärken. Die Mehrheit war wie die vorberatende Kommission der Ansicht, dass eine Geldstrafe nicht ausreiche, um Krawallmacher und Hooligans abzuschrecken. Eine Freiheitsstrafe habe eine grössere präventive Wirkung.

Es treffe zwar zu, dass das neue Sanktionenrecht den Richtern mehr Möglichkeiten gäbe. Wenn das Gericht gezwungen sei, eine Freiheitsstrafe auszusprechen, könne es die Strafe aber immer noch gemäss dem Verschulden ansetzen.

Mitläufer werden zu hart bestraft

Eine Minderheit um Andrea Caroni (FDP/AR) beantragte die Ablehnung der Motion. Der vorgesehene Strafrahmen sei zu hoch für Mitläufer, die selbst keine Gewalttat verübten, argumentierte Caroni. Die Frage sollte besser im Rahmen der Gesamtschau der Harmonisierung der Strafrahmen entschieden werden. Der Bundesrat hatte die entsprechende Botschaft Ende April verabschiedet.

Auf die Inkohärenz innerhalb des Strafrechts wies auch Daniel Jositsch (SP/ZH) hin. Auch er nerve sich über die eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten, um gegen gewaltbereite Krawallmacher vorzugehen. Aber es dürfe nicht sein, dass eine Person, die zufällig in eine gewalttätige Manifestation gerate, härter angegangen werde als jemand, der sich fahrlässiger Tötung schuldig mache.

Justizministerin Simonetta Sommaruga beantragte mit ähnlicher Begründung die Ablehnung der Motion. Die kleine Kammer liess sich aber nicht überzeugen. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.