(sda) Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland achten. Der Nationalrat will im Gesetz Regeln dazu verankern - und so die Urheber der Konzernverantwortungsinitiative zu einem Rückzug bewegen.

Mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Rat am Donnerstag einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, gegen den Willen der SVP und eines Teils der FDP. Die vorberatende Kommission hatte die Regeln in die Aktienrechtsrevision eingebaut. Der Rat beschloss nun aber, den Gegenvorschlag aus der Revision herauszulösen. Mit 139 zu 59 Stimmen hiess er einen Antrag der FDP gut.

Der Gegenvorschlag geht weniger weit als die Initiative. Die Initianten - über hundert Organisationen - bedauern insbesondere, dass die Regelung für weniger Unternehmen gelten soll und dass die Haftung eingeschränkt wurde.

In einem Brief an die Nationalratsmitglieder sicherten sie aber zu, die Volksinitiative zurückzuziehen, wenn das Parlament den Gegenvorschlag unverändert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird. Der Nationalrat nahm keine Änderungen vor, er folgte den Vorschlägen seiner Kommission.

Haftung für Schäden

Die betroffenen Unternehmen sollen für Schaden an Leib und Leben oder Eigentum haften, den von ihnen kontrollierte Unternehmen verursacht haben, indem sie Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzten. Es sei denn, sie können bestimmte Nachweise erbringen.

Entweder müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen haben, um einen Schaden dieser Art zu verhindern. Oder sie müssen nachweisen, dass sie nicht auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens Einfluss nehmen konnten. In diesen Fällen würden die Unternehmen nicht haften.

Nur grosse Unternehmen

Der Verwaltungsrat muss mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte ermitteln und Massnahmen zur Minimierung der Risiken sowie zur Wiedergutmachung umsetzen und darüber berichten. Diese Sorgfaltsprüfungen umfassen auch kontrollierte Unternehmen und Lieferanten.

Zur Sorgfaltsprüfung verpflichten will der Nationalrat Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Grösse. Betroffen wären jene, die zwei der nachfolgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatz von 80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen. Eine linksgrüne Minderheit beantragte eine niedrigere Schwelle, unterlag aber mit 141 zu 57 Stimmen.

Besondere Verantwortung

Die Befürworterinnen und Befürworter erinnerten an Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch Konzerne in Entwicklungsländern. Die Schweiz beherberge viele internationale Grosskonzerne und trage damit eine besondere Verantwortung, sagte Sibel Arslan (Grüne/BS).

Viele Rednerinnen und Redner stellten auch einen Zusammenhang mit Flucht und Migration her. Und sie wiesen darauf hin, dass die Volksinitiative angenommen werden könnte. Der Gegenvorschlag sei wirtschaftsverträglich ausgestaltet, stellte Beat Flach (GLP/AG) fest. Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) betonte, mit einer Klageflut sei nicht zu rechnen. Die Gegner sehen das anders. Sie warnten davor, dass Schweizer Unternehmen angreifbar würden.

Bekämpfung von Korruption

Der Bundesrat sah keinen indirekten Gegenvorschlag vor. Er schlägt im Rahmen der Aktienrechtsrevision lediglich eine Anti-Korruptionsklausel vor. In der Rohstoffförderung tätige Unternehmen sollen Zahlungen ab 100'000 Franken an staatliche Stellen offenlegen müssen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga wären weniger als 20 Firmen betroffen.

Der Nationalrat stimmte der Klausel zu, schwächte jedoch die Strafbestimmungen ab: Mit Busse bestraft werden soll nur, wer im Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen vorsätzlich falsche Angaben macht oder die Berichterstattung unterlässt. Der Bundesrat möchte auch für fahrlässiges Handeln eine Busse vorsehen.

Der Nationalrat berät nun weiter über die Revision des Aktienrechts. Als nächstes stehen die Regeln zur Umsetzung der Abzockerinitiative zur Debatte. Anschliessend wird der Rat über Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser Unternehmen entscheiden. Dieser Punkt gab in der Eintretensdebatte am meisten zu reden.