Die kleine Kammer hiess am Dienstag eine Motion von Claude Hêche (SP/JU) stillschweigend gut. Der Vorstoss verlangt, dass Personen, die keine Aussicht auf eine Schuldentilgung haben, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zum anderen soll der Bundesrat prüfen, ob diese Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten.
Viele Überschuldete würden heute ihr ganzes Leben lang bis auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepfändet, begründet Hêche seinen Vorstoss. Sie hätten keine realistische Aussicht darauf, eines Tages ein schuldenfreies Leben zu führen. Die Folgen könnten schwerwiegend sein, insbesondere für Familien. Ausserdem seien sie mit erheblichen Kosten für die öffentliche Hand verbunden.
Hêche weist auf Verfahren in anderen Ländern hin, dank denen sich Betroffene von ihren Schulden befreien können. Diese verschlechterten die Zahlungsmoral nicht.
Private Nachlassverträge
Dass der Bundesrat den Vorstoss unterstützt, ist nicht überraschend. Im März hatte er einen Bericht zum Thema vorgelegt. Darin sprach er sich dafür aus, Betroffenen eine zweite Chance zu geben. Stimmt auch der Nationalrat der Motion zu, kann der Bundesrat Gesetzesänderungen ausarbeiten.
Der Bundesrat zeigte in seinem Bericht verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Schuldensanierung auf. Am aussichtsreichsten sind seiner Meinung nach verbindlich erklärte private Nachlassverträge. Ausgehandelte Zahlungspläne würden damit für alle Gläubiger gelten. Dabei ist für den Bundesrat denkbar, dass eine Restschuld gegen den Willen einzelner Gläubiger getilgt wird.
Für Überschuldete mit kleinem oder gar keinem Einkommen würde sich gemäss dem Bericht ein kurzes, begleitetes Rückzahlungsverfahren eignen. Im Gegenzug müsste sich der Schuldner um ein Einkommen und um eine teilweise Rückzahlung der Schulden bemühen.