(sda) Der Nationalrat hat keine Einwände gegen die ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Er hat am Mittwoch stillschweigend eine Motion seiner Gesundheitskommission gutgeheissen. Der Bundesrat hat das Anliegen bereits aufgenommen.

Konkret verlangt die Kommission vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Medizinalcannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann. Cannabis könne Schmerzen, Übelkeit, Krämpfe oder Schwindel der Betroffenen lindern, wenn sonst keine Medikamente mehr wirkten, argumentiert sie.

Der Bundesrat ist bereits an der Umsetzung. Im Juli hatte er beschlossen, den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Bewilligungsverfahren langwierig. Heute müssen Patienten beim Bund eine Ausnahmebewilligung einholen.

Der Bundesrat hat deshalb das Eidg. Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in den Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Damit wäre eine Ausnahmebewilligung in Zukunft nicht mehr nötig. Ein Vernehmlassungsentwurf soll bis im Sommer 2019 vorliegen.

Nun muss noch der Ständerat über den Vorstoss befinden.