(sda) Der Ständerat will die Regeln für den grenzüberschreitenden Online-Handel weiter verschärfen, um Ausfälle bei der Mehrwertsteuer zu verhindern. Er unterstützt eine Motion mit diesem Ziel.

Online-Shopping auf ausländischen Webseiten wird immer beliebter. 2017 haben Personen in der Schweiz 23 Prozent mehr aus dem Ausland bestellt als im Vorjahr. Nächstes Jahr treten neue Regeln in Kraft, die den Online-Handel im Ausland verteuern dürften.

Versandhändler müssen neu ab einem Umsatz von 100'000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken waren ausländische Online-Händler bislang davon ausgenommen. Ziel ist es, gleich lange Spiesse für ausländische und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu schaffen.

Bund unterstützen

Beat Vonlanthen (CVP/FR) genügt dies nicht. Die Situation sei nach wie vor unbefriedigend, begründet er seinen Vorstoss. Das Finanzdepartement habe die Problematik erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit der Motion will er diese Aktivitäten unterstützen und die Zielrichtung definieren.

Der Bundesrat soll Massnahmen treffen, um ausländische Online-Marktplätze und Dienstleistungsplattformen bei Lieferungen oder Dienstleistungen in die Schweiz der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Aus steuerrechtlicher Sicht gelten diese heute nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler.

Deklarationspflicht denkbar

Ohne zusätzliche Massnahmen drohe die Gefahr, dass die Mehrwertsteuerausfälle in den kommenden Jahren stark steigen würden, warnt Vonlanthen. Hochrechnungen würden die langfristigen Ausfälle auf jährlich 100 Millionen Franken beziffern. Eine Wettbewerbsverzerrung sei auch die im internationalen Vergleich hohe Mehrwertsteuer-Freigrenze von 65 Franken bei Online-Verkäufen.

Es sei daher umso wichtiger, das systematische Ausnutzen der Freigrenzen zulasten der Schweizer Händler so weit wie möglich einzuschränken. Als möglichen Ansatz nennt Vonlanthen eine Haftung oder Deklarationspflicht der Online-Plattformen für Verkäufe, die über sie abgewickelt werden.

Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss anzunehmen. Es sei sinnvoll, die bestehenden Lücken zu schliessen, erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Der Ständerat hiess die Motion ohne Gegenstimme gut. Nun muss der Nationalrat entscheiden.