(sda) Die Anti-Rassismus-Strafnorm stellt künftig auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe. Damit stärkt das Parlament den Schutz von homo- und bisexuellen Personen.

Der Nationalrat hat die Änderung des Strafgesetzbuches am Montag mit 107 zu 77 Stimmen bei 6 Enthaltungen bereinigt. Umstritten war, ob auch Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität unter Strafe gestellt werden sollte. Damit sollten trans- oder intergeschlechtliche Menschen geschützt werden.

Der Nationalrat hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, der Ständerat war aber dagegen. Hauptgrund für die Ablehnung war, dass die Geschlechtsidentität im Gegensatz zur sexuellen Orientierung schwer fassbar ist. Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Normen kann das problematisch sein.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vor Auslegungsproblemen. Geschlechtsidentität sei ein relativ unbestimmter Begriff. Gerade im Strafrecht könne es Probleme mit dem Bestimmtheitsgebot geben. Das liess Flavia Wasserfallen (SP/BE) nicht gelten. "Menschen wissen, welche Geschlechtsidentität sie haben", erklärte sie.

Sp und Grüne setzten sich jedoch vergeblich für den strafrechtlichen Schutz von trans- und intersexuellen Menschen vor Diskriminierung ein. Das Parlament wolle keine öffentliche Hetze gegen Homo- und Bisexuelle, sagte Martin Naef (SP/ZH). Es sei ein falsches Zeichen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen diesen Schutz zu versagen.

Gerade bei den Mitteparteien stiess das Argument auf offene Ohren. Viele stimmten trotzdem gegen eine Ausweitung der Strafnorm. CVP-Sprecher Karl Vogler (CSP/OW) warnte davor, die ganze Vorlage zu gefährden. Die Signale aus dem Ständerat liessen einen Totalabsturz befürchten. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.