(sda) Die legale Ausreise ins Heimatland soll nicht mehr vor der Vollstreckung einer Strafe schützen. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat einer Änderung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Überstellungsübereinkommen zugestimmt.

Die grosse Kammer folgte am Montag einstimmig ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat. Nun entscheidet noch der Ständerat über die Vorlage.

Das Abkommen ermöglicht es im Ausland verurteilten Personen, auf Wunsch die Strafe im Heimatland zu verbüssen. Damit soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefördert werden. Der Strafvollzug im Heimatland ist auch gegen den Willen der verurteilten Person möglich, wenn diese aus dem Urteilsstaat geflohen ist oder das Land nach Verbüssung der Strafe ohnehin verlassen müsste.

Urteile können auch dann im Heimatstaat vollstreckt werden, wenn die verurteilte Person legal dorthin ausgereist ist. Voraussetzung ist, dass der oder die Betroffene weiss, dass ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist. Ebenfalls möglich ist der Vollzug im Heimatland bei Landesverweisungen, Aus- oder Wegweisungen, wenn die betroffene Person keine Stellungnahme dazu abgibt.

Die Anpassung des Zusatzprotokolls geht auf Mängel zurück, die die Vertragsparteien des Europarats in der Praxis festgestellt haben. Dies trage dazu bei, dem Recht in einer weiteren Konstellation zum Durchbruch zu verhelfen, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Die Schweiz hat das Änderungsprotokoll im November 2017 unterzeichnet.