(sda) Die Asylsuchenden aus Eritrea beschäftigen das Parlament in fast jeder Session. Nach dem Ständerat hat sich am Montag auch der Nationalrat für die Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen ausgesprochen.

Mit 127 zu 51 Stimmen nahm er eine Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller an. Der Bund soll den Status der vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreer überprüfen, lautet der Auftrag. Dabei soll er den juristischen Handlungsspielraum nutzen, um so viele vorläufige Aufnahmen wie möglich aufzuheben. Zudem muss der Bundesrat die diplomatische Präsenz in Eritrea verstärken, damit Rückführungen vollzogen werden können.

Wenige Wegweisungen zumutbar

Asylministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daraufhin, dass der Bundesrat den Auftrag bereits umsetzt habe. Derzeit überprüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Aufenthalt von 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreer. Bisher erwies sich eine Rückkehr in weniger als 10 Prozent der Fälle als zumutbar. Die Schweiz habe eine restriktive Wegweisungspraxis, der rechtliche Handlungsspielraum werde ausgeschöpft, sagte Keller-Sutter.

Das genügte der Mehrheit des Nationalrats nicht. Der Druck auf die zuständigen Behörden müsse aufrechterhalten werden, sagte Kommissionssprecher Hansjörg Brunner (FDP/TG). Es sei auch unklar, wie viele der ausgesprochenen Wegweisungen tatsächlich vollzogen würden. So viele vorläufig Aufgenommene wie möglich müssten zurückgeschickt werden.

Keller-Sutter erinnerte auch an den Rückgang der Asylgesuche aus Eritrea. Im Jahr 2015 seien es fast 10'000 Asylgesuche gewesen, im Jahr 2018 noch 2800. Der Trend habe sich im Januar fortgesetzt.

Neue Fact Finding Mission

Zu den diplomatischen Beziehungen mit Eritrea sagte Keller-Sutter, der Bundesrat sei seit Jahren bestrebt, diese auszubauen. Regelmässig fänden Gespräche und Missionen statt, die diplomatische Präsenz sei verstärkt worden. Bald finde eine neue Fact Finding Mission statt. Nach wie vor sei Eritrea aber nicht bereit, unfreiwillige Rückführungen zu akzeptieren.

Die Schweiz hatte die Praxis gegenüber Eritreern in mehreren Schritten verschärft. 2017 hielt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland nicht in jedem Fall als unzumutbar erachtet. Im Sommer 2018 präzisierte es, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn diese danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.