(sda) Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, soll keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200'000 Franken. Das schlägt die Einigungskonferenz bei der EL-Reform vor.

Die Vermögensschwelle hatte der Nationalrat in die Vorlage eingefügt, der Ständerat hatte sie bis zum Schluss bekämpft. In der Einigungskonferenz fiel der Entscheid mit 18 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Ständerat hält die Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen.

Dieser Vorbehalt bezog sich aber vor allem auf das sogenannte gesicherte Darlehen. Dieses soll verhindern, dass bedürftige Personen aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, weil sie wegen der Vermögensschwelle keinen EL-Anspruch haben. Die Unterstützung müsste nach dem Tod zurückgezahlt werden, wobei die Forderung durch eine Hypothek auf der selbst bewohnten Liegenschaft gesichert wird.

Wohneigentum ausgeklammert

Darauf will die Einigungskonferenz nun verzichten. Das Vermögen in Form von selbst bewohnten Wohneigentum soll nicht berücksichtigt werden, womit das hypothekarisch gesicherte Darlehen überflüssig wird. Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln der EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40'000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.

Bei den ebenfalls noch umstrittenen Vermögensfreibeträgen für die EL-Berechnung beantragt die einstimmige Einigungskonferenz, dem Ständerat zu folgen. Dieser hatte 30'000 Franken für Alleinstehende beschlossen respektive 50'000 Franken für Verheiratete. Der Nationalrat wollte die Freibeträge auf 25'000 Franken respektive 40'000 Franken senken.

Hohe Einsparungen

Bei der Möglichkeit der Auszahlung von EL-Beträgen für Tagestaxen direkt an Heime und Spitäler folgt die Einigungskonferenz der grossen Kammer. In der Version der Einigungskonferenz können mit der EL-Reform 453 Millionen Franken gespart werden - 26 Millionen mehr als nach den Beschlüssen des Ständerats und 10 Millionen weniger als gemäss Nationalrat. Der Ständerat berät den Antrag am 18. März, der Nationalrat am 19. März.

Die übrigen Elemente der EL-Reform sind bereits bereinigt. Gestern Mittwoch hatte der Nationalrat beim Lebensbedarf von Kindern eingelenkt. Zunächst wollte er die anerkannten Ausgaben reduzieren. Nun bleibt es bei Kindern über 11 Jahren bei den heute anerkannten Ausgaben. Für jüngere Kinder werden die Ansätze gesenkt.

Auch die Kürzung des EL-Anspruchs liess er mit einer knappen Mehrheit fallen. Zuvor hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und vorzeitig verbraucht hat.

Höhere Mieten

Über die übrigen Elemente der Revision hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Für eine Wohnung in der Stadt können Alleinstehende bei der EL-Berechnung bis zu 1370 Franken pro Monat anrechnen, in der Agglomeration 1325 Franken und auf dem Land 1210 Franken. Für eine weitere Person gibt es 250 Franken zusätzlich. Für Gemeinden mit tiefen Mieten können die Kantone eine Reduktion beantragen.

Bei der EL-Berechnung wird das Einkommen von Ehegatten zu 80 Prozent angerechnet. Bisher wurden zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt. Die EL-Mindesthöhe wird auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens die durchschnittliche Krankenkassenprämie.

Wer sein Vermögen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, soll eine EL-Reduktion hinnehmen müssen. Zur Berechnung eines EL-Anspruchs werden nur noch die von einem Heim tatsächlich verrechneten Tage berücksichtigt. Heute wird meist monatsweise abgerechnet.