(sda) Der Ständerat will keine Verschärfung der Regeln für Kriegsmaterialexporte. Er hat am Montag zwei Motionen abgelehnt. Zum einen ging es um die Kriterien für Waffenexporte, zum anderen um deren Kontrollen.

Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission und lehnte beide Vorstösse ab - jenen der BDP-Fraktion zu den Kriterien mit 20 gegen 17 Stimmen bei 6 Enthaltungen, jenen von Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE) für schärfere Kontrollen mit 22 gegen 16 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Vorstösse sind damit vom Tisch.

Die Kommission begründete das Nein primär mit der hängigen Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" (Korrektur-Initiative). Die offenen Fragen sollten direkt vom Volk beantwortet werden, sagte Sprecher Isidor Baumann (CVP/UR). Die Kommission möchte der Diskussion über die Initiative und einen möglichen Gegenvorschlag nicht vorgreifen.

Hoch brisantes Thema

Im Rat wurden allerdings Zweifel laut, ob diese "prozedurale Argumentation" in der Bevölkerung verstanden werde - und ob sie ehrlich sei. "Ich habe schon bessere Argumente gehört", stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. Sie erinnerte daran, dass Schweizer Rüstungsunternehmen im vergangenen Jahr Kriegsmaterial in Länder wie Thailand, Pakistan und Saudi-Arabien exportiert hätten.

Das Thema sei hoch brisant, sagte die Baslerin - und zitierte einen Vers, der ihr am frühen Morgen an der Basler Fasnacht zu Ohren gekommen sei: "D Helvetia isch nümme unseri Landesmuetter. Sie verkauft jetzt Waffe, das böse Lueder."

Kontrollen verstärken

Comte wollte den Bundesrat beauftragen, jene Gesetzes- oder Verordnungsänderungen vorzulegen, die notwendig sind, um die Kontrolle von Waffenexporten zu verstärken. Er verwies auf einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Diese war zum Schluss gekommen, dass die Regeln heute grosszügig ausgelegt und teilweise umgangen werden.

Die Befürworter wiesen auf Fälle hin, in welchen Waffen aus der Schweiz in Kriegsgebieten landeten. Das müsse verhindert werden. Die Gegner der Motion stellten sich auf den Standpunkt, das Anliegen habe sich erübrigt, der Bundesrat wolle die Empfehlungen der Finanzkontrolle umsetzen.

Bundesrat entmachten

Die BDP-Fraktion forderte, dass künftig das Parlament und nicht der Bundesrat die Bewilligungskriterien für Waffenexporte festlegt. Zudem sollten die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden. Das würde zu schärferen Regeln führen für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.

Der Nationalrat hatte den Vorstoss der BDP-Fraktion mit 97 zu 82 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Dem Ständerat lag die Motion schon einmal vor. Er beschloss, sie an die Kommission zurückzuschicken. Diese strich zunächst die Passage zum Güterkontrollgesetz, da sie diese als "Angriff auf verschiedene Wirtschaftsbranchen" erachtet. Anschliessend lehnte sie die Motion aber ab. Damit hatte der Rat nur noch die Wahl, den Vorstoss im ursprünglichen Wortlaut anzunehmen oder abzulehnen.

Initiative lanciert

Die Volksinitiative war lanciert worden, nachdem der Bundesrat angekündigt hatte, die Kriterien für den Export von Kriegsmaterial zu lockern. Neu sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie stützen.

Das stiess jedoch auf heftigen Widerstand. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf die geplante Lockerung. Aus Sicht der Befürworter hat sich das Anliegen der BDP-Motion mit der Kehrtwende des Bundesrates aber nicht erübrigt. Kriegsmaterialexporte seien äusserst heikel, stellte Daniel Jositsch (SP/ZH) fest. Deshalb sollte das Parlament die Kriterien festlegen. Es dürfe nicht sein, dass diese von der Standfestigkeit einzelner Bundesräte abhingen.

Menschenrechte stärker gewichten

Auch die Initianten halten an ihrem Begehren fest. Die Verfassungsänderung soll sicherstellen, dass keine Waffen in Länder exportiert werden, die in einen internen oder internationalen Konflikt verwickelt sind oder die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.

Der Bundesrat hatte 2008 die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) für ein Verbot von Waffenexporten. 2014 lockerte er sie im Auftrag des Parlaments wieder.

Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die "Korrektur-Initiative" will diesen Entscheid korrigieren.