Ziel ist es, Ausfälle bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Der Nationalrat nahm am Mittwoch stillschweigend eine entsprechende Motion aus dem Ständerat an.
Neu müssen Versandhändler zwar ab einem Umsatz von 100'000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen. Ungelöst ist aber bislang das Problem, dass ausländische Onlinemarktplätze und Dienstleistungsplattformen aus steuerrechtlicher Sicht nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler gelten. Sie sollen nun auch der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt werden.
Der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, den Vorstoss anzunehmen. Es sei sinnvoll, die bestehenden Lücken zu schliessen, hatte Finanzminister Ueli Maurer im Ständerat erklärt. Auch die kleine Kammer hatte die Motion ohne Gegenstimme gutgeheissen.