(sda) Heute kann der Bundesrat den Export von Spionagesoftware gestützt auf eine Verordnung verbieten. Nun möchte er dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die Vorlage soll nun in der nationalrätlichen Kommission diskutiert werden. Doch die Skepsis ist gross.

Im vergangenen Oktober beantragte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (Sik), nicht auf die Ergänzung des Güterkontrollgesetzes einzutreten. Diesen Entscheid hat sie inzwischen zurückgenommen, damit der Bundesrat die geltende Verordnung um weitere vier Jahre verlängern konnte.

Die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung gilt nun bis im Mai 2023. Den Entscheid über die Änderung des Güterkontrollgesetzes wollte eine knappe Kommissionsmehrheit daher nicht sofort fällen.

Kein Spiel auf Zeit

Das sieht die grosse Kammer anders. Mit 89 zu 84 Stimmen hat sie es am Dienstag abgelehnt, die Behandlung der Vorlage bis im Herbst 2021 zu sistieren. Stattdessen soll die vorberatende Kommission die Detailberatung aufnehmen. Das ist auch im Sinne des Bundesrats.

Eine knappe Mitte-Links-Koalition stimmte gegen ein "unnötiges Zeitspiel", wie Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP/LU) die geplante Sistierung bezeichnete. Die Gesetzesänderungen seien jetzt zu beraten, um einen Reputationsschaden für die schweizerische Aussenpolitik abzuwenden.

Aus Sicht der Minderheit sollten dagegen zunächst Erfahrungen gesammelt werden, um die Technologieentwicklung und deren Auswirkung auf die Firmen und Produkte besser abschätzen zu können. Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse wird es in der Kommission wohl zu längeren Diskussionen kommen.