(sda) Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Nach dem Ständerat hat sich im zweiten Anlauf auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Das Parlament will damit verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet.

Inhaberaktien können für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden, weil sie anonym und leicht übertragbar sind. Deshalb sind sie international in die Kritik geraten. Bereits 2005 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, sie abzuschaffen. Das war damals aber nicht mehrheitsfähig.

Inzwischen hat der Druck auf die Schweiz zugenommen: Es droht eine ungenügende Note des "Global Forum" der OECD. Nun reagiert die Politik. Künftig sollen Inhaberaktien nur noch dann zulässig sein, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dies, weil für börsenkotierte Titel bereits Transparenzregeln gelten. Andere Inhaberaktien wird es nicht mehr geben.

Wie an der Fussball-WM

Umstritten war noch, was mit bestehenden Inhaberaktien geschehen soll. In der ersten Beratungsrunde beschloss der Nationalrat, dass für diese die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten sollen. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und sprach sich dafür aus, dass sie in Namenaktien umgewandelt werden müssen.

Dem hat am Mittwoch nun auch der Nationalrat zugestimmt, mit 118 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung. Finanzminister Ueli Maurer hatte dazu aufgerufen. Schweizer Firmen seien international tätig, gab er zu bedenken. Es sei wie beim Fussball: "Wenn wir an die WM wollen, spielen wir nach den Regeln der Fifa."

Der Druck auf die Schweiz werde tendenziell noch zunehmen, sagte Maurer. Man müsse sich immer überlegen, wo sich Sonderregelungen lohnten und wo nicht. Hier lohnten sie sich nicht. Erlasse die Schweiz keine konformen Regeln, habe dies Konsequenzen für Tausende von Unternehmen. Die Gefahr, dass sie sanktioniert würden, sei gross.

Strammen Max markieren

Gegen die Abschaffung bestehender Inhaberaktien stellte sich die SVP. Die Forderungen von Gremien wie dem "Global Forum" nähmen ständig zu, kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Es sei wichtig, dass die Schweiz auch einmal Gegensteuer gebe und nicht immer einbreche. Bereits gebe es neue Pläne des "Global Forum" zur Unternehmensbesteuerung.

Beat Walti (FDP/ZH) erwiderte, es sei der falsche Ort, um den strammen Max zu markieren. Für die Unternehmen sei die Regelung wichtig. Die FDP sei zum Schluss gelangt, dass die ursprüngliche Version des Nationalrates nicht konform sei. Dies hatte ein Besuch einer Delegation des "Global Forum" vom Mai deutlich gemacht.

Längere Frist für Umwandlung

Der Nationalrat hat nun wie der Ständerat beschlossen, dass Inhaberaktien innerhalb einer Frist von zwei Jahren automatisch in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Der Bundesrat hatte ein Frist von 18 Monaten vorgeschlagen.

Aktien von Aktionären, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts nicht bei Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch beantragt haben, werden nichtig. Die Einlagen fallen an die Gesellschaft.

Aktionäre, deren Aktien ohne eigenes Verschulden nichtig geworden sind, können innerhalb von zehn Jahren einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. In den Details hat der Nationalrat hier eine vom Ständerat leicht abweichende Regelung beschlossen.

Änderungen rasch melden

Eingelenkt hat der Nationalrat ferner bei der Frist, in welcher Aktionäre der Gesellschaft Änderungen des Namens oder der Adresse der wirtschaftlich berechtigten Person melden müssen. Die Frist soll drei Monate betragen. In der ersten Beratungsrunde hatte der Nationalrat eine Frist von zwölf Monaten beschlossen. Der Bundesrat und der Ständerat wollen einen Monat vorsehen.

Führt eine Gesellschaft das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss, soll sie sanktioniert werden. Hier blieb der Nationalrat bei seinem früheren Entscheid und folgte dem Bundesrat. Der Ständerat lehnte das knapp ab.

Umstritten bleibt ausserdem das Einsichtsrecht für Betroffene in Steueramtshilfeverfahren. Der Bundesrat möchte im Gesetz verankern, dass die Steuerverwaltung Betroffenen nur Einsicht gewährt, wenn die ausländische Behörde damit einverstanden ist. Der Nationalrat will beim geltenden Recht bleiben. Akzeptiert hat er, dass Amtshilfe auch betreffend verstorbener Personen geleistet werden kann. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.