(sda) Die Revision des Beschaffungsrechts wird ein Fall für die Einigungskonferenz. Bei der Berücksichtigung von Preisunterschieden gab es auch nach drei Beratungsrunden keine Einigung.

Zunächst wollte der Ständerat die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, als Zuschlagskriterium einführen. Der Nationalrat lehnte das ab. Danach versuchte es die kleine Kammer erfolglos mit dem Kriterium "Kaufkraftunterschiede".

Bei der letzten Beratung am Donnerstag beantragte die vorberatende Kommission erneut, die unterschiedlichen Preisniveaus zu berücksichtigen. Im Geltungsbereich der WTO-Regeln würde die Schweiz damit gegen internationale Verpflichtungen verstossen. "Wir müssten mit Sicherheit mit Klagen rechnen", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Er warnte auch vor Nachteilen für die Exportwirtschaft.

Andrea Caroni (FDP/AR) wies darauf hin, dass die Nachweise für den Preisvergleich für KMU mit enormem Aufwand verbunden wären. Er plädierte dafür, dass die unterschiedlichen Preisniveaus nur dort berücksichtigt werden, wo keine internationalen Regeln gelten.

Seine Minderheit unterlag jedoch in einer knappen Abstimmung: Ratspräsident Jean-René Fournier (CVP/VS) gab den Stichentscheid für die Variante der Kommission. Umstritten bleibt auch die Frage der Schutzgebühren. Der Ständerat hält daran fest, dass kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen.

Eingelenkt hat er bei der Frage, welches Angebot das vorteilhafteste ist. Der Nationalrat will im Gesetz festhalten, dass es das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist. Damit werde verdeutlicht, dass künftig nicht nur ein Preis-, sondern auch ein Qualitätswettbewerb herrschen solle, erklärte Maurer. Bereinigt ist auch die Differenz zu den Anforderungen an den Wettbewerb.

Damit wird zum Beschaffungsrecht in der kommenden Woche eine Einigungskonferenz stattfinden. Lehnt ein Rat deren Anträge ab, ist die Revision gescheitert. Diese ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Im gleichen Zug wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen.