(sda) In der Schweiz sollen weiterhin auch Minderjährige in Ausschaffungshaft genommen werden können. Der Ständerat hat sich am Montag gegen ein Verbot ausgesprochen. Er folgte mit 23 zu 15 Stimmen dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK).

Zur Debatte stand eine Standesinitiative des Kantons Genf. Der Kanton Genf wollte die Administrativhaft für 15- bis 18-jährige Jugendliche verbieten. Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten.

Die Mehrheit der SPK sah keinen Grund für ein Verbot. Sie geht davon aus, dass die Kantone das Instrument für Minderjährige zurückhaltend anwenden. Ob 15- bis 18-Jährige mit Blick auf Wegweisungen aus der Schweiz in Administrativhaft genommen werden sollen, liegt im Ermessen der Kantone.

Eine Minderheit hätte zugunsten der Rechtsgleichheit das Gesetz anpassen und der Initiative Folge geben wollen. Alternativen zur Ausschaffungshaft, wie sie für unter 15-Jährige angewendet würden, seien der Haft vorzuziehen.

Die Kommission wies auch darauf hin, dass der Nationalrat in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einem Verbot abgelehnt hat. Er hat sich nach dem Nein des Ständerats auch mit der Genfer Standesinitiative zu befassen.

Die Diskussion ausgelöst hatte ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Gemäss diesem wurden in manchen Kantonen sogar Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren inhaftiert.