Im zweiten und dritten von vier Beratungsblöcken ging es insbesondere um die allgemeinen Informationspflichten für Datenbearbeiter sowie die Rechte für betroffene Personen. Im Zentrum stand die Frage: Welche Infos kriegen Privatpersonen, wenn sie ein Auskunftsgesuch stellen?
Keine Daten von verstorbenen Personen
Entgegen dem Entwurf des Bundesrats hat der Nationalrat beispielsweise beschlossen, keine gesonderte Regelung für den Umgang mit den Daten verstorbener Personen vorzusehen. Dieser Entscheid fiel mit 134 zu 63 Stimmen.
In den Augen einer Mehrheit existieren bereits Möglichkeiten zur Lösung der Probleme, die in diesem Zusammenhang entstehen können, beispielsweise im Erbrecht. Weitere Regeln im Datenschutzgesetz seien "unnötig", sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG).
Eine Minderheit war hingegen der Auffassung, dass es einer Sonderregelung bedarf, namentlich was den digitalen Tod angeht. "Wir möchten, dass Hinterbliebene die Löschung von Daten oder die Einsichtnahme in Daten im Ausland bei den Unternehmen veranlassen können", sagte Beat Flach (GLP/AG).
Nationalrat für Datenportabilität
Dafür hat der Nationalrat in Ergänzung der bundesrätlichen Vorlage ein Recht auf Datenportabilität eingeführt. Dieses sieht vor, dass jede Person von einem Dienstleister verlangen kann, die sie betreffenden Personendaten in einem gängigen Format an sie herauszugeben, um diese Daten einem anderen Dienstleister übergeben zu können.
Das fördert nach Ansicht der Mehrheit den Wettbewerb und ermöglicht neue Geschäftsmodelle, wie Kommissionssprecher Jauslin sagte. Eine linke Minderheit wollte, dass dieses Recht für alle Personendaten gilt und nicht nur für diejenigen, welche die Person bekanntgegeben hat. Dieser Vorschlag scheiterte aber wie die meisten Anträge links der Mitte deutlich.
Ausnahmen für KMU
Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass Unternehmen, die Daten bearbeiten, ein Verzeichnis ihrer Tätigkeiten führen müssen. Der Bundesrat wollte Ausnahmen vorsehen für KMU mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden - falls diese nicht brisante Daten bearbeiten.
Die grosse Kammer hat diese Ausnahmebestimmung nun verschärft, im Sinne einer Angleichung ans europäische Datenschutzrecht. Ausnahmen sollen demnach für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden gelten. Der Bundesrat ist einverstanden damit.
Offener Ausgang
Die Beratung über das Datenschutzgesetz geht in den kommenden Stunden weiter. Ob die Linke das Gesetz in der Gesamtabstimmung zumindest vorerst absegnen wird, ist angesichts der vielen abgelehnten Minderheitsanträge offen.
Die Partei knüpft ihre Zustimmung in der Gesamtabstimmung an verschiedene Bedingungen. Kurz gesagt, will die Partei das aktuell gültige Datenschutzniveau "nicht unnötigerweise unterschreiten". Sonst sei eine allfällige Referendumsabstimmung nicht zu gewinnen.
Die Svp lehnt das Gesetz grundsätzlich ab. "Wir haben langsam genug davon, jeden Unsinn von der EU zu übernehmen", sagte Gregor Rutz (SVP/ZH) am Dienstag. Sein Fraktionskollege Andreas Glarner (AG) bezeichnete die Vorlage als "Minenfeld für KMU" und "Konjunkturprogramm für Anwälte".