(sda) Der Ständerat will die Regelung für die Nennung von mutmasslichen Straftätern und Opfern in der Strafprozessordnung überdenken. Anlass ist, dass durch Medienberichte  Informationen über Tatbeteiligte einfacher zu beschaffen sind als früher.

Der Ständerat unterstützte am Donnerstag eine Motion von Fabio Abate (FDP/TI) mit 22 zu 15 Stimmen. Informationen könnten heute einfacher beschafft werden, da Augenzeugenberichte, Fotos und Nachrichten über die sozialen Medien verbreitet würden, argumentierte Abate. Die gesetzlichen Beschränkungen würden damit unterlaufen.

Er forderte deshalb, die Voraussetzungen zu lockern, die für eine Namensnennung erfüllt sein müssen. Die Strafprozessordnung erlaubt Namensnennungen durch Behörden unter anderem, wenn es für die Fahndung nötig ist, gewarnt werden muss oder es sich um einen Fall mit besonderer Bedeutung handelt.

Justizministerin Karin Keller-Sutter lehnte die Motion ab. Gerade wegen der sozialen Medien gebe es keinen Grund für die verlangte Anpassung. Es sei ein Unterschied, ob Medien Informationen verbreiteten oder Behörden, deren Angaben in der Regel für wichtig und wahr gehalten würden, sagte sie im Rat.

Die Motion geht an den Nationalrat.