(sda) Die Finanzierung des Gesundheitswesens steht vor einem Systemwechsel. Die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sollen neu unter Krankenkassen und Kantonen aufgeteilt werden. Unter anderem wegen ungeklärter Fragen zur Langzeitpflege leisten die Kantone Widerstand. Der Nationalrat will im Moment trotzdem keine Garantien abgeben.

Er hat am Dienstag eine Motion seiner Gesundheitskommission abgelehnt, die den Bundesrat beauftragen sollte, die Langzeitpflege in die sogenannte einheitliche Finanzierung aufzunehmen. Sofort ist das nicht möglich, weil dafür die nötigen Grundlagen fehlen. Diese werden derzeit erarbeitet.

Sobald sie vorliegen, sollte der Bundesrat die Motion umsetzen. Diese hätte als eine Art Zusicherung dienen sollen. "Wir dokumentieren damit verbindlich, dass wir bereit sind, die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung aufzunehmen", erklärte Kommissionssprecherin Regine Sauter (FDP/ZH).

Eine Rechts-Links-Allianz stoppte dieses Ansinnen. Barbara Gysi (SP/SG) erinnerte daran, dass die Grundlagen für den Einbezug der Langzeitpflege bereits in Arbeit seien. Das Ergebnis dürfe nicht vorweggenommen werden. "Es kann nicht sein, dass die Kantone den Takt vorgeben."

Zu Lasten der Prämienzahlenden

Gysi zeigte sich jedoch auch inhaltlich skeptisch. Sie befürchtet, dass Kosten, die heute über Steuern finanziert werden, künftig von den Prämienzahlenden bezahlt werden müssen. Das treffe vor allem kleine und mittlere Einkommen, sagte sie.

Die Kantone ihrerseits befürchten, dass der Einbezug der Langzeitpflege auf die lange Bank geschoben werden könnte, wenn die einheitliche Finanzierung ohne dieses Element eingeführt wird. Heute tragen sie die Hauptlast der Kostensteigerungen in dem Bereich. Auf diesen Kosten würden sie dann sitzen bleiben.

Damit bleibt die Situation vorerst verfahren. Ein Einlenken der Kantone würde aber nicht nur die Diskussion um die einheitliche Finanzierung deblockieren, sondern auch die neuen Regeln für die Ärzte-Zulassung. Der Nationalrat beharrt nämlich darauf, die beiden Vorlagen zu verknüpfen. Das setzt die Kantone unter Druck, die sich längst ein Ende des ständig erneuerten provisorischen Zulassungsstopps wünschen. Der Ständerat lehnt diese Verknüpfung ab.