(sda) Wer sich in der Schweiz vor Behörden oder im öffentlichen Verkehr identifizieren muss, soll gesetzlich verpflichtet sein, das Gesicht zu zeigen. Dies sieht der indirekte Gegenvorschlag zur Burka-Initiative vor. Der Nationalrat hat am Mittwoch stillschweigend die letzte Differenz bereinigt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Zu bereinigen gab es nur noch redaktionelle Änderungen, wie Kommissionssprecher Balthasar Glätti (Grüne/ZH) sagte. Die vorberatende Kommission habe vor der Sitzung des Nationalrats den letzten Änderungen ohne Gegenstimme oder Minderheitsantrag zugestimmt.

Dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu Verhüllungsverbot" haben beide Räte bereits zugestimmt. Mit diesem soll die Kompetenz über Verhüllungsverbote bei den Kantonen bleiben. Allerdings sieht er vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen.

Gleichstellungsthematik einbezogen

Der Nationalrat hat dem Gesetz noch gleichstellungspolitische Aspekte hinzugefügt, mit welchen Ständerat und Bundesrat einverstanden sind. Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte im Ständerat gesagt, dass es bei der Gesichtsverhüllung auch um die Gleichstellungsthematik.

So soll nun im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzt werden, dass bei kantonalen Integrationsprogrammen, die vom Bund gefördert werden, den besonderen Anliegen von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird.

Zudem soll im Gleichstellungsgesetz festgeschrieben werden, dass auch Förderprogramme ermöglicht werden, welche die Gleichstellung von Frau und Mann auch ausserhalb des Erwerbslebens verbessern. Schliesslich soll im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe ebenfalls vorgesehen werden, dass die Situation der Frauen verbessert werden soll.

Verbot von Verhüllung in der Schweiz

Diesen indirekten Vorschlag stellen Parlament und Bundesrat der Volksinitiative "Ja zu Verhüllungsverbot" entgegen. Sie verlangt derweil, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Hinter der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" steht das Egerkinger Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.

Gegen die Volksinitiative haben sich bereits Ständerat und Bundesrat ausgesprochen. Im Nationalrat steht der Entscheid noch aus. Die Frist für die Behandlung des Volksbegehrens wurde bis Mitte März 2021 verlängert.