(sda) Angriffe auf Polizisten bei Ausschreitungen sollen härter bestraft werden. Das schlägt der Bundesrat vor. Der Ständerat diskutiert heute Dienstag über die Verschärfung der Strafen.

Sind Gruppen von Randalierern gewalttätig gegen Menschen oder Sachen, soll die Mindeststrafe für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte von 30 auf 120 Tagessätze Geldstrafe erhöht werden. Das hat der Bundesrat mit der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen vorgeschlagen. Er trägt damit Forderungen aus dem Parlament und den Kantonen Rechnung.

Die vorberatende Rechtskommission will ausdrücklich festhalten, dass die Mindeststrafe auch als Freiheitsstrafe statt als Geldstrafe verhängt werden kann. Dem Ständerat liegt zudem ein Antrag vor, dass in der Regel Freiheitsstrafen ausgesprochen werden müssen, Geldstrafen sollen nur in leichten Fällen möglich sein.

Härtere Strafen

Für schwere Körperverletzung will der Bundesrat die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe anheben. Für gewerbsmässig begangene Vermögensdelikte wird die Mindeststrafe auf sechs Monate vereinheitlicht. Im Zug der Revision sollen auch Strafbestimmungen ausserhalb des Strafgesetzbuchs angepasst werden.

Mit der Revision will der Bundesrat die Strafen wieder in ein Verhältnis setzen zu den geschützten Rechtsgütern, zum Beispiel Leib, Leben, sexuelle Integrität oder Eigentum. Das Strafrecht verliere an Glaubwürdigkeit, wenn die angedrohten Strafen dem Wert des jeweils geschützten Rechtsgutes in der Gesellschaft nicht entsprächen, schrieb er in seiner Botschaft ans Parlament.

Diskussion um Vergewaltigung

Ein zentrales Element ist dabei die Anpassung des Sexualstrafrechts. Dabei sollen aber nicht nur die Strafen angepasst, sondern auch die strafbare Handlung der Vergewaltigung neu umschrieben werden: Nicht nur Frauen sollen Opfer einer Vergewaltigung werden können. Zudem soll künftig in der Regel jede Penetration als Vergewaltigung gelten.

Doch darüber diskutiert der Ständerat am Dienstag nicht: Die Rechtskommission beantragt, zunächst eine Vernehmlassung dazu durchzuführen. Zur materiellen Änderung des Sexualstrafrechts hat bisher keine stattgefunden, weil der Bundesrat zunächst keinen Reformbedarf erkannte.

In Absprache mit der Rechtskommission hat das EJPD nun die Ausarbeitung eines Vorentwurfs in die Wege geleitet. Lehnt der Ständerat die Teilung ab, geht die Vorlage zurück an die Kommission.