(sda) Der Bundesrat will im ETH-Gesetz die Aufsichtskompetenz des ETH-Rates klarer regeln. Der Nationalrat fügte bei der Revision des ETH-Gesetzes ein paar zusätzliche Schranken ein.

Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat unter anderem Leitsätze des Corporate Governance sowie Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umsetzen. ETH-Rat und Institutionen sollen damit mehr Rechtssicherheit erhalten, dabei aber ihre Autonomie behalten.

Etwa ist vorgesehen, dass der ETH-Rat den ETH in Zürich und Lausanne und Forschungsanstalten Empfehlungen abgeben, Aufträge erteilen oder gegen sie Massnahmen ergreifen kann, wenn eine Rechtsverletzung festgestellt worden ist. Bevor er dies tut, muss er aber die Institutionen anhören. Der Nationalrat hat diesem Zusatz seiner vorberatenden Kommission am Donnerstag klar mit 192 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

Beschwerde soll möglich sein

Nicht einverstanden ist der Nationalrat zudem damit, dass die ETH-Institutionen vor den Bundesverwaltungsgericht keine Beschwerde gegen Entscheide des ETH-Rats einreichen dürfen. Bildungsminister Guy Parmelin betonte vergeblich, dass es nicht darum gehe, die Forschungsfreiheit der Institutionen einzuschränken.

Beschwerden könnten beim Bundesrat als der dem ETH-Rat übergeordneten Institution eingereicht werden. Es bestehe aber Rechtsunsicherheit. Zudem handle es sich um eine Empfehlung der eidgenössischen Finanzkontrolle, argumentierte Parmelin.

Die Rechtssituation sei verwischt worden, als die ETH Lausanne im Jahr 2013 mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gelangte, erläuterte Philipp Kutter (CVP/ZH), der sich für die Bundesratslinie einsetzte. Dieses sei "zum Erstaunen vieler" darauf eingetreten. Das sei aber nicht der richtige Ort für interne Angelegenheiten.

Der Nationalrat befand trotzdem, der Weg des Bundesrats sei nicht möglich - und strich den entsprechenden Artikel aus dem Entwurf.

Rechtliche Grundlage für Energieverkauf

Mit der Revision des Gesetzes soll unter anderem die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die ETH und die Forschungsanstalten überschüssige Energie, welche ETH-Bereiche gekauft oder produziert haben, weiterverkaufen können. Ein Antrag, wonach die Erträge zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des CO2-Fussabdrucks reinvestiert werden sollen, fand keinen Anklang.

Der Nationalrat will aber ergänzen, dass befristete Stellen für Assistenzprofessoren, Assistenten sowie Oberassistenten und weitere Angestellte mit gleichartiger Funktion auf Antrag verlängert werden können, wenn die Angestellten wegen Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Adoption oder anderen wichtigen Gründe längere Zeit abwesend waren. Auch der ETH-Rat und der Bundesrat begrüssen dies.

Umstrittene Videoüberwachung

Die Revision des ETH-Gesetzes sieht zudem Regelungen zur Videoüberwachung vor. Diese kann eingerichtet werden, soweit dies zum Schutz ihres Personals, der Studierenden und Besucher, der Infrastruktur und des Betriebs erforderlich sei.

Eine Minderheit wolle im Gesetz klar festschreiben, dass Räume, die für Treffen und Sitzungen von Studierendenverbänden oder Gewerkschaften genutzt werden, nicht mit Kameras überwacht werden dürfen. Auch die Zugänge zu diesen Räumlichkeiten sowie Büros, Sitzungszimmern, Hörsälen und Seminarräumen sollen ausgenommen sein.

Das Gefühl ständiger Videoüberwachung habe einen negativen Einfluss auf die Arbeitsatmosphäre und die Konzentration der Mitarbeitenden und Studierenden, sagte Valentine Python (Grüne/GE) zum Antrag. Sie unterlag aber mit 119 zu 67 Stimmen.

Einverstanden ist der Rat aber damit, dass es verboten ist, Videoaufzeichnungen für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterzuverwenden - auch in anonymisierter Form. Der Bundesrat wollte diese Möglichkeit zulassen.

Der Nationalrat nahm die Gesetzesänderung in der Gesamtabstimmung mit 189 zu 0 Stimmen an. Als nächstes befasst sich der Ständerat mit der Vorlage.