(sda) Der Nationalrat hat am Dienstagmorgen die Debatte über eine Gesetzesänderung aufgenommen, die die Verfolgung terroristischer Straftaten erleichtern soll. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafbestimmung.

Sie stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Der Bundesrat will mit der neuen Strafnorm das Europarats-Abkommen zur Verhütung des Terrorismus umsetzen. Die Bestimmung ist umstritten, Kritiker sprechen von Gesinnungsstrafrecht.

Weiter wird die Beteiligung an einer terroristischen Organisation auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation und als sogenannter Vorfeld-Tatbestand ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre.

Griffige Strafverfolgung

Angepasst werden soll auch das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz: Die Höchststrafe für die Beteiligung oder Unterstützung einer verbotenen Organisation wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Zudem wäre künftig die Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung zuständig.

Die Gesetzesänderung schafft auch eine Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen. Zudem sollen die Schweizer Behörden unter bestimmten Bedingungen Informationen vorzeitig an ausländische Behörden übermitteln können. Der Bundesrat, der die Vorlage ausgearbeitet hat, hofft durch den raschen Informationsfluss schwere Straftaten verhindern zu können. Der Ständerat hat dafür höhere Hürden festgelegt, was die Nationalratskommission aber ablehnt.

Der Ständerat hatte diese Gesetzesänderungen in der Frühjahrssession gutgeheissen, die Mehrheit der Nationalratskommission ist grundsätzlich ebenfalls einverstanden damit. Linke Minderheiten wollen die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen oder verlangen mildere Strafen und Ausnahmen von der Anti-Terror-Strafnorm, zum Beispiel, wenn Demokratiebewegungen unterstützt werden.

Präventive Massnahmen

Das Geschäft ist der erste Teil einer zweiteiligen Vorlage, mit der der Bundesrat die Terrorbekämpfung stärken will. Der zweite Teil, bei dem es um präventive Massnahmen wie Hausarrest für terroristische Gefährder geht, kommt frühestens in der Herbstsession in den Rat.

Diese Vorlage ist hoch umstritten. Kritisiert wird unter anderem, dass schon 15-Jährige unter Hausarrest gestellt und andere Massnahmen gegen Kinder ab 12 Jahren verhängt werden könnten. Auch die Definition von "Gefährdern" wird als zu vage bezeichnet. Die Nationalratskommission will nun sogar die Präventivhaft einführen. Die Schweiz steht derzeit wegen dieser Pläne international in der Kritik.