(sda) Die EU erweitert die Möglichkeiten für präventive Kontrollen bei der Einreise in den Schengen-Raum. Das Parlament ist einverstanden damit, dass die Schweiz nachzieht.

Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat der Beteiligung am Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (Etias) zugestimmt. Die Abstimmung fiel mit 108 zu 23 Stimmen bei 49 Enthaltungen aus. Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der Ratslinken.

Die Eu hatte das Etias-System im Herbst 2018 beschlossen, dieses wird aber nicht vor Ende 2022 in Betrieb genommen. Für nicht visumspflichtige Drittstaatenangehörige wird mit Etias ein automatisiertes Sicherheitskontrollsystem für die Einreise in den Schengen-Raum eingeführt. Diese Personen müssen vor ihrer Reise online ein gebührenpflichtiges Gesuch um Erteilung einer Reisegenehmigung stellen.

Ausbau der Kontrollen

Ergibt der automatische Abgleich mit den Schengen-Datenbanken keinen Treffer, wird die Reisegenehmigung erteilt. Gibt es einen Treffer, entscheidet die nationale Etias-Stelle. Strafverfolgungsbehörden können im Zusammenhang mit schweren Straftaten fallweise Einsicht in die Etias-Daten nehmen.

Der Bundesrat verspricht sich von dem System mehr Sicherheit für die Schweiz. Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen werde durch den Einsatz moderner Technologien und besseren Informationsaustausch verstärkt, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Der Ausbau ist in vollem Gang: Dem neuen Einreise- und Ausreisesystem EES hat das Parlament vergangenes Jahr zugestimmt. Der Ausbau des Schengener Informationssystems SIS ist am Donnerstagmorgen im Nationalrat abgestürzt, nun ist der Ständerat am Zug. Der Bundesrat schlägt dem Parlament zudem die Vernetzung aller Schengen- und Dublin-Datenbanken vor.

Gesetzliche Grundlage

Die Linke wollte die Etias-Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Sie verlangte, dass die Regeln für Abfrage, Speicherung und Löschung der Etias-Daten, der Datenschutz und der Katalog von Straftaten, die eine Einsicht rechtfertigen, direkt im Gesetz geregelt werden.

Die Schweiz setze die polizeilichen Vorgaben präzise um, hinke aber beim Grund- und Menschenrechtsschutz hinterher, sagte SP-Sprecher Cédric Wermuth (AG). Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 109 zu 67 Stimmen.

Neben der Umsetzung des EU-Rechts enthält die Vorlage eine Grundlage dafür, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bei schweren Straftaten nicht nur auf Etias, sondern auch auf andere Schengen-Datenbanken zugreifen darf. Es handelt sich um eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes.