(sda) Im Kampf gegen den Terrorismus verschärft das Parlament das Strafrecht. Noch sind sich National- und Ständerat aber nicht über alle Details einig geworden. Eine Differenz betrifft die ausdrückliche Ausnahme von der Strafbarkeit für humanitäre Organisationen.

Eine solche hatte der Nationalrat beim Artikel über Beteiligung oder Unterstützung an einer Terrororganisation eingefügt. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erwähnt er dabei ausdrücklich. Das lehnte der Ständerat ab, weil er befürchtet, dass die Organisation Terroristen als Deckmantel dienen könnte.

Der Nationalrat hat am Montag jedoch mit 111 zu 75 Stimmen an seiner Version festgehalten. Es wäre völlig unverständlich, wenn die Schweiz als Heimatland des IKRK die Organisation nicht von der Strafbestimmung ausnehmen würde, sagte Mitte-Sprecher Martin Candinas (CVP/GR). Ein Fahrer des IKRK, der seinen Lastwagen für Waffentransporte missbrauche, profitiere ohnehin nicht von der Ausnahme, erklärte Léonore Porchet (Grüne/VD).

Die Svp und die Mehrheit der FDP-Fraktion halten die Bestimmung für unnötig, weil keine entsprechenden Verfahren bekannt sind. Auch der Bundesrat lehnt die Ausnahme ab: Die Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte müsse straflos bleiben, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Eine generelle Strafausschlussklausel gehe jedoch zu weit, Einzelfälle müssten gerichtlich beurteilt werden können.

Feilschen um Rechtshilfe

Ebenfalls noch nicht einige sind sich die Räte bei der internationalen Rechtshilfe. Der Ständerat will höhere Hürden für die vorzeitige Übermittlung von Informationen ins Ausland als der Nationalrat. Vorzeitig bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Betroffenen nicht darüber informiert werden und sich auch nicht zur Wehr setzen können.

In der kleinen Kammer wurde die Sorge geäussert, dass damit nicht nur die Rechte von Terroristen und Schwerstkriminellen eingeschränkt würden. Der Nationalrat hat nun ausdrücklich im Artikel festgehalten, dass Informationen nur in Fällen von Organisierter Kriminalität und Terrorismus vorzeitig übermittelt werden dürfen. Im Gegenzug soll es nicht zwingend um Leib und Leben gehen müssen, wie es der Ständerat verlangt. Der Entscheid fiel mit 140 zu 55 Stimmen aus.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Über deren weitere Elemente besteht Einigkeit. Es geht insbesondere um die Gleichstellung von terroristischen mit kriminellen Organisationen und höhere Strafen. Ebenfalls einig sind sich die Räte bereits über eine zweite Vorlage, die der Polizei erlaubt, präventiv gegen so genannte Gefährder vorzugehen.