(sda) Im Kampf gegen den Terrorismus wird das Strafrecht verschärft. Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen ausgeräumt. Zuletzt ging es noch um die vorzeitige Informationsübermittlung und eine "Lex IKRK".

Der Nationalrat hatte eine explizite Ausnahme für humanitäre Organisationen ins Gesetz eingefügt, insbesondere für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Es geht zum Beispiel um Fälle, in welchen humanitäre Transporte für Waffenlieferungen missbraucht werden.

Der Ständerat hatte das zunächst abgelehnt, weil er die Ausnahme für unnötig hielt. Nun hat er seinen Widerstand aufgegeben. Das Risiko sei relativ klein, weil im Gesetz klar zum Ausdruck komme, dass es um humanitäre Dienste gehe, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass es bisher nie zu Verurteilungen gekommen sei.

Bei der ebenfalls umstrittenen vorzeitigen Übermittlung von Informationen hat der Ständerat dem Kompromiss des Nationalrats zugestimmt. Bei der vorzeitigen Übermittlung werden Informationen gegenüber ausländischen Behörden preisgegeben, ohne dass die Betroffenen darüber ins Bild gesetzt werden. Entsprechend können sie sich auch nicht dagegen zur Wehr setzen.

Der Ständerat wollte dafür hohe Hürden festlegen. Nun hat er sich mit der Bedingung begnügt, dass die vorzeitige Übermittlung von Informationen nur in Fällen von organisierter Kriminalität oder Terrorismus erlaubt ist. Andernfalls gebe es im Rechtshilfeverfahren generell keinen Rechtsschutz mehr, sagte Beat Rieder (CVP/VS).

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Im Zentrum steht eine neue Terrorismus-Strafnorm. Diese stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe. Die Beteiligung an einer terroristischen Organisation wird auf die gleiche Stufe gestellt wie die Beteiligung an einer kriminellen Organisation, die Höchststrafe beträgt in beiden Fällen zehn Jahre.