Gemäss dem geänderten Gleichstellungsgesetz müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten prüfen, ob sie ihre Angestellten beim Lohn diskriminieren. Die gesetzliche Grundlage ist erst seit dem 1. Juli in Kraft; bis Ende 2021 müssen die ersten betriebsinternen Analysen durchgeführt werden.
Grundlage für Gesetzesanpassungen
Sanktionen für fehlbare Unternehmen oder eine öffentlich einsehbare Liste mit den Ergebnissen der Lohnanalysen sieht das Gesetz nicht vor. Arbeitgeber müssen lediglich die Arbeitnehmenden über das Ergebnis informieren. Börsenkotierte Gesellschaften müssen dieses ausserdem im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.
Vier Vorstösse mit Forderungen, das Gesetz zu verschärfen, lehnte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Freitag ab, gegen den Willen der Linken. Auch die GLP-Fraktion hatte sie teilweise unterstützt.
Rechtssicherheit gewährleisten
Der befürwortenden Minderheit war das Gesetz zu wenig griffig. Die ablehnende Mehrheit wollte am erst kürzlich in Kraft getretenen Gesetz nichts ändern, zu Gunsten der Rechtssicherheit. Es handelte sich um eine Standesinitiative des Kantons Waadt und drei parlamentarische Initiativen der SP.
Die Waadt verlangte, den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Realisierung der Lohngleichheit zu übertragen. Drei parlamentarische Initiativen aus der SP wollten eine Verschärfung des Gesetzes.
Die erste will Unternehmen schon ab 50 Arbeitnehmenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichten. Die zweite fordert eine schwarze Liste für fehlbare Betriebe und die dritte Bussen bis 40'000 Franken bei wiederholter Verletzung der Lohngleichheit.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) bleibt aber nicht untätig in Sachen Lohngleichheit. Sie hat mit knappem Mehr eine parlamentarische Initiative beschlossen mit der Forderung, dass die Ergebnisse der Lohnanalysen in den Unternehmen dem Bund offengelegt werden müssen.
Die ständerätliche Schwesterkommission will der Initiative aber nicht Folge geben. Die Räte haben noch darüber zu entscheiden.
Befristete Regelung
Mit der vom Parlament beschlossenen Schwelle von 100 Angestellten müssen 0,9 Prozent der Unternehmen Lohnanalysen durchführen. Diese beschäftigen 46 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden.
Die Räte hatten die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.
Frauen verdienen immer noch weniger als Männer. Der Lohnunterschied betrug gemäss der Lohnstrukturerhebung 2018 durchschnittlich 12,5 Prozent. Für den privaten Sektor wurde auf die Medianlöhne gesehen ein Unterschied von 14,6 Prozent berechnet. Damit arbeiteten die Frauen dort 2020 bis am 22. Februar ohne Lohn.