Der Bundesrat wollte mit der Einführung dieses Systems die Preise für Generika senken, um die Gesundheitskosten zu dämpfen.
Beim Referenzpreissystem wird für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt. Dieser festgelegte Preis stellt den sogenannten Referenzpreis dar. Nur dieser Preis wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Differenz zum Referenzpreis wird von den Versicherten bezahlt. Mit diesem System sollten Anreize geschaffen werden, dass der Patient oder die Patientin bei möglicher Austauschbarkeit eines Medikaments das günstigere wählt.
Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte im Nationalrat vergeblich, dass die Preise für Generika in der Schweiz durchschnittlich doppelt so hoch seien wie im Ausland, und dies mit dem Referenzpreissystem behoben werden könnte.
Sp und Grüne unterstützten den Vorschlag des Bundesrats.
Gefolgt ist die Mehrheit des Nationalrats aber schliesslich der Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission, die anstelle des Referenzpreissystems zwei Alternativen vorschlug, die darauf abzielen, erst einmal mehr Generika zu verkaufen und nicht die Preise zu senken.
Die entsprechenden Vorstösse sehen vor, einerseits Anreize abzuschaffen, die für den Verkauf von Generika hinderlich sind. Andererseits sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig leistungsorientiert abgegolten werden. Heute ist es so, dass Apotheker und Ärztinnen mehr daran verdienen, wenn sie Originalpräparate abgeben anstelle von Generika.
Beide Vorstösse können durch den Erlass von Verordnungen umgesetzt werden.
Gegen Gewinnverbot in Grundversicherung
Zuvor hatte der Nationalrat entschieden, dass er das Gewinnverbot für die Krankenkassen in der Grundversicherung kippen will. Er hat dafür gestimmt, dass ein Teil der in Tarifverträgen ausgehandelten Rabatte an die Versicherer gehen soll.
Der Entscheid fiel mit 117 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung. Gesundheitsminister Alain Berset, SP und Grüne argumentierten vergebens, dass dieses Gewinnverbot in der Grundversicherung nicht angetastet werden dürfe.
Konkret sollen Rabatte, die Versicherer aushandeln, zu 25 Prozent an die Versicherer gehen und zu 75 Prozent an die Versicherten. Das soll Anreize für die Versicherer zur Kostendämpfung schaffen. Bisher galt in der Grundversicherung der Grundsatz, dass die Prämien kostendeckend sind und alle Überschüsse zurück an die Versicherten gehen.
Kein Beschwerderecht bei Spitallisten
Und schliesslich entschied der Nationalrat, dass bei den Spitallisten, die die Kantone beschliessen, den Krankenversicherern kein Beschwerderecht eingereicht werden. Der Rat ist einem Antrag der Grünen Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (ZH) gefolgt, der sich gegen das Beschwerderecht wehrte. "Die Spitalliste ist die Kompetenz der Kantone und der Politik. Versicherer haben Partikularinteressen und sehen die Gesamtsicht nicht. So ist mit der Einführung des Beschwerderechts für die Versicherer die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet", argumentierte Prelicz-Huber. Der Entscheid fiel mit 94 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Die Geschäfte gehen nun alle an den Ständerat.