Der Nationalrat hatte in der Herbstsession stillschweigend beschlossen, dass die Mutterschaftsentschädigung verlängert wird, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss.
Der Ständerat war hingegen dem Bundesrat gefolgt und wollte, dass die Regelung erst nach drei Wochen Spitalaufenthalt greift.
Im Gegensatz zum Ständerat beantragte der Nationalrat zudem, dass nur Mütter Anspruch auf diese Verlängerung der Entschädigung haben, die nach dem Mutterschaftsurlaub nachweislich wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen.
Bei der zweiten Beratung hat der Ständerat nun am Montag beide Differenzen ausgeräumt und ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Heutige Regelung
Mit der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes soll die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert werden. Die Kosten der Vorlage betragen jährlich rund 6 Millionen Franken.
Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.