Nach geltendem Recht haben Schutzbedürftige - also Personen mit S-Status - wie anerkannte Flüchtlinge mit Asylstatus Anspruch auf eine sofortige Familienzusammenführung. Das dürfte in den Augen der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) ein Grund sein, warum der S-Status noch nie erteilt worden ist.
Entscheid bekräftigt
Der Ständerat hatte die Gleichstellung von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen im Sommer bereits einmal gutgeheissen. Am Donnerstag bekräftigte er diesen Entscheid mit 30 zu 13 Stimmen und bei einer Enthaltung. Die Nein-Stimmen kamen von SP und Grünen.
Weil der Nationalrat im Herbst nicht auf die Vorlage eingetreten ist, hatte die kleine Kammer erneut über das Eintreten auf die Änderungen im Asylgesetz zu befinden. Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission (SPK-S).
Es gehe darum, das Asylsystem ein wenig zu entlasten, sagte Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR). Es gehe um vorübergehenden Schutz ohne aufwendiges Asylverfahren. Er sprach dabei von Fällen, in denen ein Familienmitglied schutzbedürftig sei, die anderen Familienmitglieder nicht unter diesen Status fielen.
Eine rot-grüne Minderheit wollte nicht eintreten. Die Debatte gehe in Richtung Absurdität, stellte Lisa Mazzone (Grüne/GE) fest. Denn der Status dürfte auch in der Zukunft nie angewandt werden. Auch sei die Mehrheit der Kantone gegen die Neuerung. Fielen Bomben, sei in der Regel die ganze Familie gefährdet.
Den Anstoss zu der Vorlage gegeben hatte der ehemalige Aargauer Ständerat Philipp Müller (FDP) mit einer parlamentarischen Initiative. Sie geht nun wieder an den Nationalrat. Tritt er ein zweites Mal nicht darauf ein, ist die Vorlage vom Tisch.
Aus mehreren Gründen nie angewendet
Der Bundesrat war einverstanden mit der Vorlage der Ständeratskommission. Die Gesetzesänderung trage dazu bei, die Kohärenz beim Familiennachzug zu erhöhen, schrieb er. Der S-Status sei aus mehreren Gründen noch nie angewendet worden.
Ein Grund sei dafür, dass die Asylgesuche bisher mit den regulären Strukturen bewältigt werden konnten. Zudem sei die Gewährung von Schutz auf eine relativ kurze Dauer einer allgemeinen Gefährdung ausgelegt. Erfahrungen mit Konflikten wie in Syrien und Afghanistan zeigten aber, dass ein Ende der Gefährdung oft kaum absehbar sei.
Der rechtliche Status von Schutzbedürftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz geschrieben. Auslöser waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu über 40'000 Asylgesuchen pro Jahr führten. Der Status sollte ein Instrument sein, das aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss.
Für den Notfall
Es ist vorgesehen, dass der Status nur im Notfall angewendet wird. Mit einem S-Ausweis ist ein Ausländer oder eine Ausländerin berechtigt, vorübergehend in der Schweiz zu bleiben. Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein S-Ausweis jedoch nicht.
Dass der Schutzbedürftigen-Status im Parlament ein Thema ist, hängt mit der Kritik an der vorläufigen Aufnahme zusammen. Parlamentarier schlugen vor, den Status S als Ersatz für die vorläufige Aufnahme vorzusehen. Sie bemerkten dann aber, dass Schutzbedürftige beim Familiennachzug nach heutigem Recht besser gestellt sind.