Es ist die letzte Differenz zwischen den Räten beim Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Die grosse Kammer hielt am Montag an ihrem ursprünglichen Beschluss fest - mit 135 zu 51 Stimmen.
Angesichts der Tatsache, dass ab der Steuerperiode 2021 alle Kantone für die Einreichung der Steuererklärung das elektronische Verfahren anbieten werden, hielt die Mehrheit der grossen Kammer daran fest, die Möglichkeit elektronischer Verfahren verbindlich im Gesetz zu verankern. "Wir wollen keine halben, sondern ganze Schritte beim Thema Digitalisierung", sagte Jürg Grossen (GLP/BE).
Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigten einige Kantone noch mehr Zeit für Anpassungen, lautete der Tenor der Minderheit, welche dem Ständerat folgen wollte. "Der Föderalismus muss respektiert werden", sagte SVP-Sprecher Thomas Aeschi (ZG).
Einheitliche Datenformate
Bei den beiden weiteren Differenzen folgte der Nationalrat oppositionslos dem Ständerat. So will das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz über den Entscheid erteilen, ab wann genau elektronische Verfahren bei der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer obligatorisch sein sollen. Finanzminister Ueli Maurer beteuerte, dass die neuen Vorschriften nicht überstürzt umgesetzt würden.
Überdies will das Parlament vorerst schweizweit nur die Datenformate vereinheitlichen, noch nicht aber die Steuererklärungsformulare. Der Bundesrat solle hierzu die Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen.
Die Vorlage geht mit der letzten Differenz zurück an den Ständerat. Ziel ist es, die Vorlage in der laufenden Session unter Dach und Fach zu bringen.