(sda) Die europäischen Behörden sollen künftig mit einem Mausklick alle Schengen- und Dublin-Datenbanken gleichzeitig abfragen können - auch in der Schweiz. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Vorlage des Bundesrats zur Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen angenommen.

Der Ständerat stimmte am Montag der Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. "Wir leben in einem 'hyper-vernetzten' Land", sagte Kommissionssprecher Charles Juillard (CVP/JU). Das Abkommen vereinfache den Zugang für die Behörden zu allen nötigen Daten. Ein Beitritt sei unumgänglich, etwa im Kampf gegen die Kriminalität.

Mit der Vorlage werden zwei EU-Verordnungen zur Vernetzung von Datenbanken umgesetzt. Eine zentrale Komponente der Interoperabilität ist das Europäische Suchportal ESP (European Search Portal). Dieses erlaubt es, mit einer Abfrage gleichzeitig mehrere EU-Informationssysteme zu konsultieren. Weiter gibt es einen gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, einen gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und einen Detektor für Mehrfachidentitäten.

Justizministerin Karin Keller-Sutter zitierte im Rat das Beispiel, dass der Attentäter am Berliner Weihnachtsmarkt mit 14 verschiedenen Alias-Namen als Asylsuchender registriert gewesen sei - und die Polizei habe den Mann unter weiteren Alias-Namen auf dem Radar gehabt. Mit dem Interoperabilitätsabkommen könnten künftig solche Daten sehr rasch ausgetauscht werden. Heute müssten zu viele Einzelabfragen getätigt werden, sagte Keller-Sutter.

Ein riesiger Datenpool solle dadurch nicht entstehen, es würden keine zusätzlichen Daten erhoben oder gespeichert, sagte Keller-Sutter. Bei den EU-Interoperabilitätsverordnungen handle es sich um Weiterentwicklungen des Schengen-Rechts. Zu deren Übernahme ist die Schweiz verpflichtet. Setzt sie die neuen EU-Regeln nicht um, riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich. Die Frist für die Umsetzung läuft am 21. Mai 2021 ab.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.