(sda) Der Nationalrat hat die künftige Ausgestaltung der Medienförderung in der Schweiz konkretisiert. Er will neu auch Onlinemedien fördern und hat dafür jährlich 30 Millionen Franken beschlossen. Insgesamt fliessen direkt oder indirekt 120 Millionen Franken zusätzlich zu den Medien.

Nach fünfstündiger Debatte hiess der Nationalrat am Dienstag das Gesamtpaket mit 11 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut. Es umfasst Änderungen im Postgesetz, im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sowie ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Onlinemedien. Sämtliche Minderheitsanträge für Reduktionen oder noch höhere Beiträge wurden abgelehnt.

Von den millionenschweren Massnahmen profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen und die Medienausbildung. Das Paket kommt in der Sommersession wieder in den Ständerat. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten, rund ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Am umstrittensten war im Nationalrat das neue Instrument der Onlineförderung. Das neue Gesetz brauche es nicht, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). Im Onlinebereich gebe es kein Marktversagen, sondern eine unerreichte Vielfalt an Angeboten. Deshalb brauche es keinen Eingriff des Staates. So unterstütze man lediglich Unternehmen, die nie auf eigenen Beinen stehen könnten.

SVP und FDP scheitern mit Angriff

Die Mehrheit sah dies allerdings anders und lehnte die Streichung des Gesetzes mit 109 zu 83 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Gerade für kleine Verlage und im Kampf gegen die Medienkonzentration sei dieses Fördermittel wichtig, erklärte Martin Candinas (CVP/GR). Eine flächendeckende und vielfältige Abdeckung in den Regionen könne so besser sichergestellt werden.

Auch Onlinemedien würden zunehmend relevant für die Demokratie, sagte Medienministerin Simonetta Sommaruga. Die Medien sollten mit der Bundeshilfe tragfähige Modelle aufbauen können in den kommenden Jahren. Es bleibe aufwendig, journalistische Inhalte zu produzieren, egal ob sie in der Zeitung gedruckt oder online gestellt würden.

Onlinemedien sollen nach dem Willen der Mehrheit des Nationalrates mit maximal 60 Prozent ihres anrechenbaren Umsatzes entschädigt werden. Bundesrat und Ständerat wollen diese Schwelle bei 80 Prozent setzen. Insgesamt sind dafür 30 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Das Gesetz soll vorerst für fünf Jahre gelten.

40 Millionen für Frühzustellung

Wie der Ständerat will auch der Nationalrat 40 Millionen für die Früh- und Sonntagszustellung von Printmedien durch Private ausgeben, in der indirekten Medienförderung. Zudem hat er die Beiträge an die Ermässigung der Post-Zustelltarife für abonnierte Zeitungen von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht.

30 statt 20 Millionen gibt es für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Der Entscheid für die Version des Ständerates fiel nach einem Rückkommensantrag mit nur einer Stimme Unterschied (97 zu 96).

Auch die gedruckte Presse werde für die Meinungsbildung in der Schweiz weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Die Transformation in Richtung Digitalisierung dürfe nicht zu forsch angegangen werden, sagte Sommaruga.

Weitere rund 20 Millionen Franken hat der Nationalrat für Fördermassnahmen zu Gunsten des gesamten Mediensystems bewilligt. Die Gesamtkosten in diesem Bereich betragen nun 30 Millionen Franken.

Darunter fallen unter anderem die Unterstützung für die Ausbildung in Journalistenschulen und Medienhäusern sowie für Nachrichtenagenturen. Finanziert werden können mit den gesprochenen Mitteln auch IT-Projekte.

Keine Mediengutscheine für Junge

Mit 97 zu 95 Stimmen knapp abgelehnt hat der Rat die Einführung finanzieller Mittel für die Einführung von Mediengutscheinen für junge Erwachsene. Die vorberatende Kommission hatte ein solches Instrument vorgeschlagen.

Einen erneuten Dämpfer setzte es für die SRG ab. Eine Mehrheit des Nationalrates folgte der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) und beschränkte den Onlinetextbereich des gebührenfinanzierten TV- und Radiokonzerns weiter.

Die bereits geltende Beschränkung für Online-Texte auf 1000 Zeichen in der Konzession wurde von der Mehrheit als nicht genügend beurteilt, wie Kommissionssprecher Philipp Kutter (CVP/ZH) ausführte. Texte sollen nur noch zulässig sein, "sofern ein zeitlich und thematisch direkter Sendungsbezug besteht".

Die Beschränkungen seien heute schon massiv, wehrte sich Matthias Aebischer (SP/BE) vergeblich gegen weitere Einschränkungen. Rutz hielt dagegen, es könne nicht sein, dass die SRG als Hauptkonkurrentin für die anderen Schweizer Medien im Onlinebereich über Staatsgelder den Wettbewerb verzerre.