(sda) Der Nationalrat stellt sich grundsätzlich hinter die Erlaubnis für Ermittlungsbehörden, aus DNA-Profilen von Tatorten mehr Informationen herauszulesen aus heute. Er ist auf Änderungen im DNA-Profil-Gesetz und  in der Strafprozessordnung eingetreten.

Kern der Vorlage sind gesetzliche Grundlagen für die so genannte Phänotypisierung. Heute darf nur nach Übereinstimmungen in vorhandenen Gendatenbanken gesucht werden, und es darf nur das Geschlecht aus dem Profil herausgelesen werden.

Neu sollen aus DNA-Profilen auch Hinweise auf äusserliche Merkmale wie beispielsweise Haar- und Augenfarbe, das Alter oder die biogeografische Herkunft - zum Beispiel Westeuropa- herausgelesen werden können. Der Nationalrat ist am Dienstag mit 136 zu 46 Stimmen und 6 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. Die Nein-Stimmen kamen von den Grünen und auch aus der SP-Fraktion.

Marionna Schlatter (Grüne/ZH) kritisierte, dass die Phänotypisierung in schwerer Weise in Grundrechte eingreife, die es zu schützen gelte. Anders als beim DNA-Profil-Abgleich könnten ganze Bevölkerungsgruppen in den Fokus von Ermittlungen geraten. Für die Anwendung des Verfahrens gebe es zu wenige Restriktionen.

"Fahndungsmittel schlechthin"

Alle anderen Fraktionen wollten die Vorlage behandeln. Technische Fortschritte müssten im Gesetz verankert werden, damit Verbrechen aufgeklärt werden könnten, forderte Andrea Geissbühler (SVP/BE). "Die DNA-Daten sind das Fahndungsmittel schlechthin, um Täter zu überführen, aber auch um Personen zu entlasten."

Ein Wundermittel sei die Phänotypisierung nicht, gab Min Li Marti (SP/ZH) zu bedenken. Sie forderte klare Grenzen für die Anwendung des Verfahrens und eine Einschränkung des Katalogs von Delikten, bei denen das Verfahren zur Anwendung komme. Auch die Mitte-Fraktion will keinen Blanko-Scheck ausstellen für die Anwendung der Methode.

Der Staat sei es den Opfern von Straftaten schuldig, alles zu unternehmen, damit Tatverdächtige aufgespürt werden könnten, sagte Maja Riniker (FDP/AG). Anders als von den Gegnern angeführt, betreffe die Methode lediglich äusserliche Merkmale.

Rahmen setzen für Anwendung

Neue Technologien führten dazu, dass mehr Straftaten aufgeklärt werden könnten, sagte Beat Flach (GLP/AG). Gleichzeitig seien sie mit Missbrauchsrisiken behaftet. Das Gesetz erlaube es, Kriterien zu setzen für die Anwendung der Phänotypisierung.

Die Methode sei ideologieneutral und verlässlicher als Aussagen von Augenzeugen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Und: "Sie ist nie das erste Ermittlungsmittel." Das Verfahren sei nur bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Raub, aber nicht bei einer Sachbeschädigung zulässig.

Die Vorlage enthält neben den Vorgaben für die Phänotypisierung eine Löschregelung für DNA-Profile. Auch der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug wird mit der Vorlage geregelt, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts.