(sda) Urteilsfähige Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die sich gegen Covid-19 impfen lassen wollen, können das ohne Zustimmung ihrer Eltern tun. Der Urteilsfähigkeit der Minderjährigen muss allerdings fallbezogen beurteilt werden, wie das Departement des Innern (EDI) schreibt.

Das Departement von Gesundheitsminister Alain Berset äusserte sich in einer schriftlichen Antwort in der Fragestunde des Nationalrats. Zwölf- bis 18-jährige Minderjährige gelten demnach als weitgehend urteilsfähig, soweit sie psychisch gesund und bei Bewusstsein sind.

Die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sehen aber nicht grundsätzlich vor, dass bei Kindern ab zwölf Jahren keine Zustimmung der Eltern zum Impfen nötig ist. Nur wenn ein Kind oder minderjährige Jugendliche tatsächlich als urteilsfähig zu betrachten sei, sei eine Einwilligung der Eltern zum Impfen nicht nötig.

Das Edi äusserte sich auch zu Schul-Impfungen. Diese lägen in der Kompetenz der Kantone und würden in der Regel nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern durchgeführt. Wolle hingegen zum Beispiel ein Kind die Impfung und stimmten die Eltern nicht zu, werde mit allen Seiten das Gespräch gesucht.

Gebe es keine Einigung, könne ein urteilsfähiges Kind selbst entscheiden. Eine allfällige Uneinigkeit zwischen Arzt und Eltern habe keinen Einfluss auf die Haftung für allfällige Impf-Folgeschäden. Auch bei Impfstoffen gegen Covid-19 kämen die üblichen Haftungsregeln zur Anwendung.