Der Prümer Vertrag ist ein Abkommen unter Mitgliedstaaten der EU, das den Informationsaustausch verbessern soll, um Kriminalität effizienter zu bekämpfen. Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Erweiterung und entsprechend steht es der Schweiz frei, beizutreten.
Das Abkommen sei jedoch eine Voraussetzung für Eurodac, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) für die Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S). Deshalb sei der Beitritt in der Kommission unbestritten gewesen.
Eurodac ist die zentrale Fingerabdruckdatenbank der Europäischen Union in Asylangelegenheiten. In der Datenbank werden Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.
Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor.
"Heute ist der nationale und internationale Informationsaustausch für die Bekämpfung der Kriminalität unabdingbar", sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat. Es stehe der Schweiz zwar frei, sich den Abkommen anzuschliessen, in der Praxis dürfte es jedoch zu Nachteilen für die Schweizer Strafbehörden kommen, wenn sich die Schweiz nicht an den Systemen beteilige.
Das Geschäft geht an den Nationalrat.