Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 187 zu 0 Stimmen und mit einer Enthaltung Gesetzesänderungen dazu genehmigt. Neu geregelt wird unter anderem die Beteiligung von Innosuisse an Projekten.
Heute müssen die beteiligen Unternehmen zwingend 50 Prozent dieser Kosten tragen. Gemäss dem Antrag des Bundesrates soll die Beteiligung des Umsetzungspartners oder der Umsetzungspartner neu in der Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen.
Mehr Spielraum bei Beitragsanteilen
Im Nationalrat waren die Beitragsanteile umstritten. Die Mehrheit der Wissenschafts- und Bildungskommission (WBK-N) wollte eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent festsetzen, die Minderheit dem Bundesrat folgen. Der Rat entschied sich für den Weg der Mehrheit.
In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse aber wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen können als die Bandbreite vorgibt.
Vorgesehen ist zudem, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern kann. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.
Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.
Mehr Spielraum soll die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten.
Eine Minderheit um Mustafa Atici (SP/BS) hätte es Innosuisse ermöglichen wollen, auch wissenschaftsbasierte Sozialunternehmen mit Beiträgen zu unterstützen. Für sie gebe es heute keine passenden Fördermöglichkeiten, sagte Atici. Der Antrag wurde abgelehnt.
Mehr Spielraum für Reserven
Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden will der Nationalrat mehr Reserven ermöglichen als der Bundesrat. Der Bestand der Reserven darf nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.
Als Stipendien ausgerichtete Forschungs- und Förderbeiträge an Nachwuchsforscherinnen und -forscher müssen nach dem Willen des Nationalrates nicht versteuert werden. Er entschied dies auf Antrag der Mehrheit.
Eine Minderheit um Philipp Kutter (Mitte/ZH) hätte die Steuerpflicht gewollt. Es fehle an einem Konzept, kritisierte er. Denn beispielsweise junge Leute, die ein Stipendium benötigten für ihre Ausbildung, müssten dieses als Einkommen versteuern.
Eine parlamentarische Initiative aus der FDP-Fraktion, die verlangte, dass der Bund Innovationsprojekte direkt fördern kann, hat der Nationalrat nach den vorgenommenen Änderungen des Forschungsförderungsgesetzes und des Innosuisse-Gesetzes abgelehnt. Sie ist vom Tisch.
Die Gesetzesvorlage geht an den Ständerat.