Der Nationalrat stimmte den Änderungen im Stiftungsrecht mit 188 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Es handle sich um eine sinnvolle "Mini-Modernisierung", die keine Probleme schaffe und zu einer Verbesserung für die in der Schweiz wichtigen Stiftungen führe, hiess es im Rat. In der Schweiz gibt es demnach über 13'000 Stiftungen, die rund 100 Milliarden Franken verwalten.
Über das Geschäft muss noch einmal der Ständerat befinden, weil der Nationalrat den Kreis der Beschwerdelegitimierten erweitert hat. Demnach sollen alle, die ein berechtigtes Interesse daran haben, dass die Verwaltung der Stiftung mit den Gesetzen und der Stiftungsurkunde in Einklang steht, gegen "Handlungen und Unterlassungen" der Stiftungsrätinnen und -räte Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde erheben können. Das war bislang nicht möglich.
Zudem soll im Gesetz festgehalten werden, dass Stiftungsräte von Stiftungen, die steuerlich befreit sind, eine "angemessene Entschädigung" erhalten können. Damit werde der zunehmenden Professionalisierung der Stiftungen und dazugehörigen Ämtern entsprochen, sagte Beat Flach (GLP/AG). Im Moment ist dies in den Kantonen unterschiedlich geregelt, das werde nun mit einer schweizweiten Lösung geregelt.
Einfachere Änderungen möglich
Mit der "Mini-Reform" sollen Änderungen der Stiftungsurkunde zum Zweck oder der Organisation einer Stiftung mit der Angabe eines einfachen, sachlichen Grundes möglich sein. Bislang musste der Grund ein triftiger sein. Zudem soll eine solche Änderung nicht mehr notariell beurkundet werden müssen. So sollen Stiftungen flexibler und der Stiftungsstandort Schweiz attraktiver werden.
Der Bundesrat ist einverstanden mit der Vorlage. Die Regierung habe sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür ausgesprochen, den Stiftungsstandort Schweiz zu stärken, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat.
Ausgearbeitet wurde die Vorlage von der Rechtskommission des Ständerats (RK-S). Angestossen worden war die Revision mit einem Vorstoss von alt Ständerat Werner Luginbühl (BDP/BE).