Trotz Kritik von Hilfswerken und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe hielt der Bundesrat an diesem Vorgehen fest. Am Mittwoch folgte der Ständerat dem Nationalrat und stimmte mit 31 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Die Zahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die einen Test auf das Coronavirus verweigern, sei stark gestiegen, sagte Kommissionssprecher Andrea Caroni (FD/AR). Ende August seien es 130 Personen gewesen, fast drei mal Mehr als sechs Monate zuvor. Die Staaten und Fluggesellschaften verlangten aber einen solchen Nachweis. Abgewiesene Asylsuchende würden somit mit der Verweigerung ihre Ausschaffung vereiteln, sagte Caroni. Das sei rechtswidrig.
Aus diesem Grund müsse eine zwangsweise Testung möglich sein. Mit der Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen.
Politische Hektik fehl am Platz
Die Ratslinke versuchte, dies noch zu verhindern. Die körperliche Integrität müsse wo immer möglich geschützt werden und eine politische Hektik sei fehl am Platz, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Ständerat. Es gehe um ein paar wenige Fälle.
Es sei auch für das Gesundheitspersonal nicht einfach. Man stelle sich vor, dieses müsse entscheiden, ob es den Test mache oder nicht - ob er gesundheitsgefährdend sei oder nicht. Wenn der Test nämlich die Gesundheit der betroffenen Personen gefährden könnte, soll gemäss dem Gesetzentwurf darauf verzichtet werden. Das Gesetz sei nicht durchsetzbar, sagte Zopfi.
Gesetz gilt bis Ende nächsten Jahres
Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte im Ständerat, dass davon ausgegangen werden müsse, dass sich die Regeln an den Grenzen und der Fluggesellschaften nicht so schnell ändern würden. Die Vorlage sei zudem als dringlich zu erklären, weil die Zahl der Testverweigerungen stark angestiegen sei. "Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Verweigerungen in Zukunft weiter steigen wird", sagte Keller-Sutter. Die Massnahme solle aber bis Ende 2022 befristet sein.
Der Bundesrat hat die Botschaft für eine entsprechende Gesetzesänderung am 11. August verabschiedet. Die Zwangsmassnahme wird im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) festgeschrieben.
Als Reaktion auf die Kritik, die auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter äusserte, sollen Jugendliche unter 15 Jahren nicht zu einem Test gezwungen werden, und die Tests sollen von spezifisch geschultem medizinischen Personal durchgeführt werden.
Das Geschäft geht wegen der Dringlichkeit noch einmal an den Nationalrat.