(sda) Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin in jedem Fall Geldstrafen möglich sein. Die grosse Kammer hält an dieser Differenz zum Ständerat fest.

Der Nationalrat fällte seinen Entscheid am Montag mit 107 zu 78 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit seinem Beschluss folgte er dem Antrag der vorberatenden Kommission. Der Ständerat will seinerseits Geldstrafen nur noch bei Bagatelldelikten ermöglichen.

Der Nationalrat befasste sich bei der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen mit dem Thema. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Hintergrund der Revision sind veränderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.

Minderheit wollte dem Ständerat folgen

Für die restriktivere Lösung des Ständerates warb in der Debatte der Zürcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena als Vertreter der Kommissionsminderheit. Er betonte in seinem Votum, Polizisten und Feuerwehrleute seien schon bei der Erfüllung ihrer Aufgaben heute zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, dass Gewalt gegen Beamte nicht tolerierbar sei.

Unterstützung erhielt Tuena von der Mitte-Fraktion. Sidney Kamerzin (VS) begründete dies insbesondere damit, dass die Gewalt gegen Beamte zunehme. Die Strafandrohung müsse vor diesem Hintergrund eine abschreckende Wirkung haben.

Die Ratslinke argumentierte dagegen, der Ermessensspielraum der Richterinnen und Richter solle nicht übermässig eingeschränkt werden.

Bei Gewalttaten durch Gruppen von Randalierern sei bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren als Mindeststrafe definiert worden, sagte die Berner Nationalrätin Christa Markwalder namens der FDP-Fraktion. Dies genüge, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen.

Verschärfung im Grundsatz unbestritten

An Differenzen zum Ständerat hielt der Nationalrat auch in drei weiteren Punkten fest. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Bankomaten-Sprengungen im Strafgesetzbuch genau erfasst werden sollen.

Bereits bei früheren Beratungen hatten die Räte grundsätzlich eine Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen Beamte beschlossen. Ausserdem entschieden sie, dass Raser wieder mit reinen Geldstrafen bestraft werden können sollen. Zudem wird unter anderem die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben.

Die Vorlage geht zurück in den Ständerat. Die eidgenössischen Räte werden sie noch in der Wintersession bereinigen.

Betroffen bei der Harmonisierung der Strafrahmen sind rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.