(sda) Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Der Nationalrat ist am Montag in dieser Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.

Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 98 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit folgte der Nationalrat der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N).

Linke und GLP sehen Grundrechte verletzt

Aus einer Vorlage, die eigentlich Reisen vorläufig Aufgenommener ins Herkunftsland habe unterbinden sollen, sei ein generelles Reiseverbot geworden, sagte Corina Gredig (GLP/ZH). Dies sei ein klarer Verstoss gegen Grundrechte, namentlich gegen das Recht auf Familienleben und jenes auf Bewegungsfreiheit.

Die vom Ständerat vorgesehenen Ausnahmen auf Verordnungsebene etwa im Falle von Tod oder schwerer Krankheit von Angehörigen seien zu restriktiv, kritisierte auch Ada Marra (SP/VD).

Zudem betonten die Ratslinke und die Grünliberalen, nur eine kleine Minderheit der vorläufig Aufgenommenen reisten heute in die Heimat. Die Folge dürfe nicht eine Kollektivstrafe sein.

Barbara Steinemann (SVP/ZH) wandte dagegen ein, das Verbot von Heimatreisen lasse sich nur ohne Ausnahmen für Reisen ins restliche Ausland durchsetzen - ansonsten werde es umgangen.

Für die FDP sagte Kurt Fluri (SO), angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse im Ständerat müsse sich der Nationalrat bewegen. Gegenüber der heutigen Regelung in der Verordnung komme der ursprüngliche Beschluss der grossen Kammer einer Lockerung der Ausreiseregeln gleich. Auf diese gelte es nun zu verzichten.

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, dass Bundesrat und Ständerat lediglich die heutige Regelung im Gesetz festhalten wollten.

Kantonswechsel wird möglich

Einigkeit besteht zwischen den Räten bei der Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden - dadurch, dass sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.

In der Frage der Frist schloss sich der Nationalrat am Montag dem Bundes- sowie dem Ständerat an. Damit ist ein Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten möglich.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.