(sda) Zwar steht schon fest, dass mit der neuen AHV-Reformvorlage das Frauen-Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht wird, aber Details der Vorlage sind noch offen. Nachfolgend eine Übersicht zu den wichtigsten bisherigen Beschlüssen und Differenzen der beiden Kammern:

Bereits beschlossen ist ...

... der Anstieg des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Die Anhebung erfolgt in Schritten zu je drei Monaten;

... dass Frauen von neun Jahrgängen, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, das spätere Rentenalter beim Bezug der Rente und beim Vorbezug mit einem Zuschlag ausgeglichen wird.

... dass der Zuschlag nach einem sozial gestaffelten Modell nach Einkommen ausgestaltet werden soll;

... der Begriff Referenzalter im AHV-Gesetz. Er ersetzt den Begriff Rentenalter;

... dass Renten künftig vom 63. Altersjahr an vorbezogen werden können. Der Bundesrat hatte die Altersgrenze 62 beantragt.

... dass der von der AHV-Pflicht befreite Betrag für AHV-Rentnerinnen und -Rentner, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, bei den zurzeit geltenden 16'800 Franken pro Jahr bleibt;

... dass erwerbstätige AHV-Rentnerinnen und Rentner entscheiden können, ob sie den Freibetrag beanspruchen oder die AHV-Beiträge auf allen Einkünften bezahlen wollen, um ihre Rente aufzubessern;

... dass die AHV-Reform mit der Verfassungsänderung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft wird;

... dass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird. Der Normalsatz von heute 7,7 Prozent wird um 0,4 Prozentpunkte angehoben, die beiden tieferen Sätze um jeweils 0,1 Prozentpunkte erhöht und die Verfassung entsprechend angepasst;

... eine Motion, mit der das Parlament vom Bundesrat bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV in der Zeit von 2030 bis 2040 verlangt.

Umstritten ist ...

... das Modell für den finanziellen Ausgleich für die Frauen. Der Nationalrat hat neues Modell ins Spiel gebracht, das in die Komponenten des Vorbezugs und des regulären Bezugs der Rente aufgeteilt ist. Im Modell enthalten ist etwa auch ein Vorschlag für die Kürzungsansätze bei Vorbezug der Rente. Der Ständerat hat ein Modell ohne Unterscheidung gewählt;

... ob verhindert werden soll, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Der Nationalrat will dies, Ständerat sieht bislang hiervon ab;

... ob die Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt wird. So möchte es der Nationalrat handhaben. Der Ständerat möchte beim geltenden Recht bleiben;

... ob Gewinne der Nationalbank aus Negativzinsen für die Zusatzfinanzierung der AHV beansprucht werden. Der Nationalrat hat sich bereits zweimal dafür entschieden, der Ständerat lehnt diese Finanzierungsquelle ab.