(sda) Der Nationalrat muss sich erneut mit der Modernisierung des Schweizer Stiftungsrechts befassen. Der Ständerat hat am Mittwoch an zwei Differenzen festgehalten.

Offen sind noch zwei Fragen, jene des Beschwerderechts und jene der Entschädigung für Mitglieder von Stiftungsräten.

Im ersten Punkt machte die kleine Kammer einen Schritt auf den Nationalrat zu. Dieser möchte im Gesetz festhalten, dass "Stifter, Begünstigte, Gläubiger der Stiftung, Stiftungsratsmitglieder oder Spender oder ihnen nahestehende Personen" ein Beschwerderecht haben.

Ursprünglich sollte gemäss der kleinen Kammer die heutige restriktivere Regelung weiter gelten, wonach Personen mit einem "berechtigten Kontrollinteresse" ein Beschwerderecht haben.

Am Mittwoch übernahm der Ständerat aber mit 26 zu 17 Stimmen einen Kompromissvorschlag einer Minderheit seiner Rechtskommission. Demnach erhalten "Begünstigte oder Gläubiger einer Stiftung, der Stifter, Zustifter und ehemalige und aktuelle Stiftungsratsmitglieder" ein Beschwerderecht.

Sorge um Ehrenamtlichkeit

Weiterhin ist der Ständerat dagegen, dass Stiftungsräte, die auch künftig steuerbefreit wären, gemäss Gesetz explizit eine "angemessene Entschädigung" erhalten können. Der Nationalrat will diese Bestimmung in die Revision einfliessen lassen.

Dies würde neue Probleme schaffen, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL). Der Vorschlag des Nationalrats höhle unter anderem das Prinzip der Ehrenamtlichkeit aus, sei unklar und schaffe ein Potenzial für Missbräuche. Zopfi wie auch Thomas Hefti (FDP/GL) verwiesen darauf, dass Entschädigungen schon heute möglich seien. Nur werde die Frage, was in diesem Bereich zulässig sei, der Praxis überlassen.

Mit der "Mini-Modernisierung" sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessert und der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden. In der Schweiz gibt es über 13'000 Stiftungen, die rund hundert Milliarden Franken verwalten.

Die Revision war in den Räten grundsätzlich unumstritten. Mit dieser sollen etwa Änderungen der Stiftungsurkunde zum Zweck oder der Organisation einer Stiftung mit der Angabe eines einfachen, sachlichen Grundes möglich sein.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.