(sda) Coronavirus: Der öffentliche Verkehr in der Schweiz erhält auch für das zweite Jahr der Pandemie Finanzhilfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage ausgeräumt. Offen war zuletzt noch die Frage, wie viel ihrer Reserven Betreiber von touristischen ÖV-Angeboten - beispielsweise von Schiffen oder Seilbahnen - aufbrauchen sollen müssen, wollen sie Geld erhalten. Mit 102 zu 76 Stimmen bei drei Enthaltungen schloss sich der Nationalrat der Haltung des Ständerats an. Anbieter touristischer Angebote erhalten damit ihre Ertragsausfälle entschädigt, sofern diese grösser sind als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven.

Finanzplatz: Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden künftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat alle noch bestehenden Differenzen zum Ständerat bei der Teilrevision des Bankengesetzes ausgeräumt. Die grosse Kammer folgte damit oppositionslos dem Antrag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N). In der Differenzbereinigung erklärte sich der Nationalrat unter anderem einverstanden damit, auch Vermögen in Kryptowährungen in die Vorlage aufzunehmen. Beim Artikel über die Sanierung von Kantonalbanken strich er eine Formulierung, der dessen Geltung auf Kantonalbanken mit Staatsgarantie beschränkt hätte.

Abstimmungen: Der Bund muss künftig keine stärkeren Kontrollen durchführen, ob bundessteuerbefreite gemeinnützige Organisationen die Regeln zur Verwendung ihrer Gelder einhalten. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion aus dem Ständerat abgelehnt. Der Vorstoss ist erledigt. Mit 98 zu 84 Stimmen bei 9 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Nein zu einem Vorstoss von FDP-Ständerat Ruedi Noser (ZH). Der Motionär störte sich insbesondere am finanziellen Engagement vieler gemeinnütziger Organisationen im Kampf für die Konzernverantwortungsinitiative und gegen das Jagdgesetz im vergangenen Jahr. Er war wie die Mehrheit des Ständerats und der vorberatenden Nationalratskommission der Meinung, dass zu wenig hingeschaut werde. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat sah dies jedoch anders.

Luftfahrt: Unangekündigte Alkoholkontrollen, Melderecht bei akuten psychischen Krankheiten, Funksprüche in einer Landessprache: In der Luftfahrt gibt es bald neue Regeln. Das Parlament hat verschiedene Änderungen im Luftfahrtgesetz beschlossen. Grund für die Anpassungen ist die Übernahme eines EU-Erlasses durch die Schweiz und die Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses. Der Nationalrat bereinigte die letzte Differenz in der Vorlage. Arztpersonen erhalten demnach bei medizinischen Zweifeln an der Arbeitstauglichkeit von Flugpersonal das Recht, eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu machen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Vereine: Das Parlament will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben werden. Wie hoch diese Schwelle sein soll, ist noch umstritten. Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erhöhung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Der Ständerat schlug am vergangenen Dienstag oppositionslos eine Schwelle von 300'000 Franken vor. So weit will die grosse Kammer nun aber nicht gehen. Sie hielt an der Schwelle von 200'000 Franken fest. Der Entscheid fiel mit 106 zu 78 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

Pensionskassen: Der Bundesrat soll nach dem Willen des Nationalrats Geld in gewisse Bereiche der Bundespensionskasse Publica einschiessen dürfen. Er hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Stabilität der sogenannten geschlossenen Vorsorgewerke der Publica sicherstellen soll. Hintergrund ist die Verselbständigung von Bundesbetrieben wie der Swisscom oder der Ruag um die Jahrtausendwende. Damals beliessen diese Betriebe ihre pensionierten Mitarbeiter in der Publica. So entstanden Vorsorgewerke ausschliesslich mit Rentnern. Einige drohen in finanzielle Schieflage zu geraten. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Bundesfinanzen: Nach der ersten Runde der Differenzbereinigung zum Bundesbudget 2022 sind nur noch drei Punkte offen. Zu reden geben werden weiterhin die Personalkosten der Bundesverwaltung, die Gelder für Kinderschutzprojekte sowie der buchhalterische Umgang mit Corona-Hilfspaketen. Geeinigt haben sich die Räte dagegen darauf, dass für das Programm "Energie Schweiz" zusätzlich 5,6 Millionen Franken veranschlagt werden. Zudem soll das Kapital der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem nicht um 10 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Ständerat wird am kommenden Montag die Budgetberatung fortsetzen.

Finanzwesen: Mit dem sogenannten "Limited Qualified Investor Fund" soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Damit ist das Parlament einverstanden. Offen bleiben nur noch Details. Der Nationalrat hat die entsprechende Änderung des Kollektivanlagengesetzes als Zweitrat gutgeheissen - mit 116 zu 67 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Grundsätzliche Bedenken zur Vorlage äusserte nur die Ratslinke. Bei den Details verbleiben nur zwei Differenzen, über die als nächstes wieder der Ständerat beraten wird.

Krankenkassen: Versicherungen für die Krankenkassen-Franchise sollen nach dem Willen des Nationalrats verboten bleiben. Die grosse Kammer hat eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte. Mit dem Entscheid ist die Initiative vom Tisch. Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod forderte eine Lösung analog zur heute bestehenden Möglichkeit, die Mietzinskaution zu versichern. Niemand solle wegen fehlender Mittel eine tiefere Franchise wählen und dadurch höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Die Mehrheit des Rates befand jedoch, die Solidarität drohe geschwächt zu werden, da solche Versicherungen nur Jungen und Gesunden offenstünden.

Ratsbetrieb: Dem Nationalrat reicht es nicht aus, von der Legislaturplanung nur noch Kenntnis zu nehmen. Er hat eine entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt. Die Idee ist damit vom Tisch. Der Ständerat hatte die Initiative des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller in der Sommersession gutgeheissen. Müller verlangte, dass die Legislaturplanung den Räten neu nur noch als Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Heute ist sie jeweils Gegenstand eines Bundesbeschlusses. Müller kritisierte, dass der Aufwand durch die Debatten der Legislaturplanung zu gross sei. Die Mehrheit des Nationalrats betrachtete die von Müller vorgeschlagene Lösung allerdings als Entmachtung des Parlaments.

Die Traktanden des Nationalrats für Montag, 13. Dezember (14:30 bis 19:00):

Bern Fragestunde (bis 15:30)
Stärkung des Stiftungsstandorts, Differenzen (14.470)
Harmonisierung der Strafrahmen, Differenzen (18.043)
Änderung Covid-19-Gesetz, Differenzen (21.066)
AHV-Reform, Differenzen (19.050)
Parlamentarische Vorstösse aus dem EDI
Parlamentarische Initiativen 1. Phase, Fortsetzung (gebündelte Abstimmungen um circa 18:45)