Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz befassen.
Geldstrafen sind demnach nur in leichten Fällen möglich. Der Nationalrat hatte noch am Montag mit nur einer Stimme Mehrheit darauf beharrt, dass Geldstrafen immer dann verhängt werden können sollten, wenn das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.
Allerdings hat die Einigungskonferenz den ursprünglichen Beschluss des Ständerats um eine Kann-Formulierung ergänzt. Hintergrund ist, dass Justizministerin Karin Keller-Sutter vergangene Woche im Ständerat gewarnt hatte, es sei nicht klar, ob die Version des Ständerats tatsächlich die beabsichtigte Verschärfung bringe. Es bestehe die Gefahr, dass bei leichten Fällen in Zukunft systematisch Geldstrafen verhängt würden.
Die nun von der Einigungskonferenz vorgelegte Lösung entspricht inhaltlich einem Einzelantrag, den der Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy am Montag in der grossen Kammer eingebracht hatte. Dort war der Vorschlag noch äusserst knapp abgelehnt worden.
Auch in der Frage der Mindest-Freiheitsstrafen setzte sich der Ständerat durch. Das bedeutet, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagessätzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen muss. Der Umrechnungsschlüssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagessätze vorgesehen sind.
Die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Nebst den härteren Strafen für Gewalt und Drohungen gegen Beamte bringt die Revision unter anderem auch, dass Raser wieder mit reinen Geldstrafen bestraft werden können sollen. Zudem wird die Mindeststrafe für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben.
Die Revision betrifft rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Dafür ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im nächsten Jahr ins Parlament.