(sda) Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligung des privatwirtschaftlich getragenen Projekts "Cargo sous terrain" (CST) steht. Das Bundesgesetz wurde in beiden Räten in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Nun will CST vorwärts machen. Und neue Investoren steigen ein.

Mit dem Bundesgesetz zu CST wird sichergestellt, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen CST bewilligt werden kann.

Die Cst Ag, die das Projekt vorantreibt, begrüsst den Entscheid der Eidg. Räte in einer Mitteilung vom Freitag. Nun sei die zentrale Voraussetzung für die Investition von weiteren 100 Millionen Franken für die Planung der ersten Teilstrecke Härkingen/Niderbipp-Zürich gegeben.

Strukturen anpassen

Als nächsten Schritt will die CST AG nun ihre Strukturen anpassen, damit diese den Anforderungen des gesetzlichen Planungs- und Bewilligungsprozesses entsprechen. Ab Februar 2022 übernimmt Dominik Cajochen die neue Funktion als Gesamtprojektleiter Betrieb und Markt. Die Gesamtprojektleitung Bau und Technik bleibt bei Klaus Juch.

Bis 2025 soll die Planung der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich abgeschlossen sein, wie die CST in der Mitteilung weiter schreibt. Dazu gehöre eine enge Abstimmung mit den beteiligten Kantonen und Gemeinden im Rahmen des Sachplans und der Richtplanverfahren, um die Mitwirkung der aller Instanzen sicherzustellen. 2026 beginne der Bau der ersten Teilstrecke, welche 2031 in Betrieb geht.

Neu beteiligen sich die im Engineering und Consulting tätige Unternehmensgruppe Helbling sowie das Ingenieur- und Beratungsunternehmen BG Ingenierure und Berater an CST. Die beiden Firmen steigen laut Mitteilung als Hauptinvestoren ein. Angaben zum finanziellen Rahmen dieses Engagement macht CST nicht.

Vollausbau umfasst 500 Kilometer

Cst ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.