(sda) Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll künftig das Aushungern der Zivilbevölkerung auch in innerstaatlichen Konflikten ahnden. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den Bundesbeschluss über die Änderung des sogenannten Römer Statuts ohne Gegenstimme angenommen.

Das eindeutige Verdikt in der kleinen Kammer lautete 36 zu 0. Auch in der grossen Kammer war der Beschluss im Dezember ohne Gegenstimme gefallen (172 zu 0). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Die entsprechende Ergänzung des Römer Statuts geht auf einen Vorschlag der Schweiz zurück. Im Dezember 2019 haben die Vertragsstaaten des ICC die verbreitete Kriegsmethode des Aushungerns der Zivilbevölkerung in Bürgerkriegen zum Kriegsverbrechen erklärt. Zuvor war dies nur für Kriege zwischen Staaten der Fall.

Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE) betonte, es sei gerade jetzt, angesichts der Aggression Russlands in der Ukraine, wichtig, die internationale Verfassungsjustiz zu stärken. Da das Aushungern der Zivilbevölkerung in der Schweiz bereits unter Strafe steht, braucht es keine Gesetzesänderung nach der Zustimmung zum Römer Statut.

Aussenminister Ignazio Cassis betonte, es gehe um die schwersten Verbrechen überhaupt, die der ICC beurteile. Dies allerdings nur, wenn ein betroffener Staat nicht Willens oder in der Lage sei, diese Verbrechen zu verfolgen. Die Ratifikation verbessere den Schutz von Menschen in Kriegsgebieten. Es handle sich um eine "abscheuliche Kriegstaktik". Obwohl illegal, sei sie weit verbreitet.

Heute gibt es laut Cassis 123 ICC-Vertragsstaaten. Die Ratifizierung durch die Schweiz wäre laut dem Schweizer Aussendepartement eine Ermutigung für die anderen ICC-Vertragsstaaten, dasselbe zu tun und damit das Aushungern von Zivilpersonen unter Strafe zu stellen. Das würde auch die praktische Relevanz des ICC in bewaffneten Konflikten stärken.