Krankenkassen: Die neue Regelung zum Umgang mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, ist bereit für die Schlussabstimmungen. Der Ständerat hat die letzten Differenzen in der entsprechenden Vorlage bereinigt. Er beschloss stillschweigend, dass säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden. Ebenfalls einverstanden war die kleine Kammer damit, dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird. Schliesslich können die Prämien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden, um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden. Bereits früher hatten sich die Räte darauf geeinigt, die kantonalen Listen säumiger Prämienzahlender nicht generell abzuschaffen.
Meteorologie: Der nationale Wetterdienst Meteo Schweiz soll das Klumpenrisiko bei seiner IT-Infrastruktur minimieren können. Das Parlament hat dafür einem Verpflichtungskredit von 34,3 Millionen Franken zugestimmt. Wie im Nationalrat gab es auch im Ständerat keine Opposition gegen den Kredit. Dieser ist damit unter Dach und Fach. Mit der Genehmigung des Kreditrahmens gab das Parlament eine erste Kredittranche im Umfang von 16,5 Millionen Franken frei. Mit dem Geld sollen eine ausfallsichere Rechenleistung aufgebaut und die dazu nötige Transformation der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des Bundesamts für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz) finanziert werden. Meteo Schweiz beteiligt sich mit 7,5 Millionen Franken an der Transformation.
Invalidenversicherung: Künftig sollen IV-Versicherte die Kosten beispielsweise für Gebärdensprachdolmetschende, Vorlese- oder Transportdienste flexibel im Sinne eines Jahreskontingents verrechnen können. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat an den Bundesrat überwiesen. Die Mehrheit argumentierte, dass die heute geltende monatliche Vergütungspraxis es den Betroffenen verunmögliche, arbeitsintensivere Monate mit weniger intensiven Monaten zu kompensieren. Die Regierung war mit dem Anliegen des Vorstosses einverstanden. Angesichts des Gesamtvolumens der IV-Leistungen hält sie die Kosten dieser Massnahme für durchaus vertretbar.
Unfallversicherung: Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und deshalb im Erwachsenenalter arbeitsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Darauf hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beharrt. Mit 21 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte er es ab, eine im Jahr 2014 angenommene Motion zum Thema abzuschreiben. Der Bundesrat argumentierte, aus juristischen Gründen gebe es keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen. Die Motion betrifft Erwerbstätige, die wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder.
Gesundheitsversorgung: Der Bundesrat soll die Zulassung und den Import von Impfstoffen erleichtern. Als Zweitrat hat der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. Die kleine Kammer stimmte dem Vorstoss mit 36 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen zu. Unter anderem sollen Krankenkassen bei Impfstoff-Knappheit künftig auch Impfungen mit alternativen, in der Schweiz nicht zugelassenen Impfstoffen vergüten. Vorgeschlagen wird zudem, zwischen dem Heilmittelinstitut Swissmedic und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eine Harmonisierung der Zulassungskriterien anzustreben.
Oberaufsicht: Der Ständerat hat den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis genommen. Die beiden GPK haben im Jahr 2021 die Aufarbeitung der Massnahmen des Bundesrats zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie fortgesetzt. Die GPDel befasste sich unter anderem mit der Crypto-Affäre und dem "rechtlich problematischen 'Geschäftsmodell' des Ressorts Cyber im Nachrichtendienst des Bundes (NDB)". In letzterem Fall verzichtet sie auf eine eigene Inspektion und vertraut auf eine laufende Administrativuntersuchung. Der Nationalrat muss den Bericht der Aufsichtskommissionen noch zur Kenntnis nehmen.
Pflege: Künftig wird der Bund auch den ambulanten Pflegebereich qualitativ überwachen. Der Ständerat hat deshalb eine Motion aus dem Nationalrat mit dieser Forderung abgelehnt mit der Begründung, dass das Anliegen erfüllt sei und kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Der Vorstoss ist damit erledigt. Der Bund ist daran, mehrere Massnahmen zugunsten der Qualität in der ambulanten Pflege umzusetzen, beispielsweise mit dem Datenpool Homecaredata und einem Bedarfserfassungssystem.
Die Traktanden des Ständerats für Donnerstag, 3. März (08:15 bis 13:00):
Bern |
Lohndeckel für Kader von bundesnahen Betrieben, Eintreten (16.438) |
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Nachtrag zum Voranschlag 2022 (22.007) |
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Änderung Versicherungsaufsichtsgesetz, Differenzen (20.078) |
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Änderung Publica-Gesetz (21.054) |
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Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (21.059) |
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Verpflichtungskredit Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes (21.072) |
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Motion zur Berechnung des Beteiligungsabzugs (18.3718) |