(sda) Der Ständerat hat auf dem Weg zur Digitalisierung der Bundesverwaltung und der Förderung der digitalen Verwaltung (E-Government) einen wichtigen Pflock eingeschlagen. Als Erstrat hat er das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben gutgeheissen.

Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch mit 33 zu 0 Stimmen zu. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

Das Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.

Ziel ist es, gemäss dem Grundsatz "digital first" die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS).

Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte die Landesregierung den Entwurf. Insbesondere wird der Bund die Kantone beim Vollzug von Bundesrecht auch künftig nicht verpflichten können, bestimmte Informatiksysteme zu verwenden.

Nur schleppend

Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) betonte die Notwendigkeit des Gesetzes angesichts der Tatsache, dass die Schweiz - erstaunlicherweise als Hightech-Land - im internationalen Vergleich in diesem Bereich nicht besonders gut abschneide. Es bestehe ein grosser Nachholbedarf. Dies zeigten insbesondere die Schwierigkeiten bei der Einführung einer E-ID oder des elektronischen Patientendossiers.

Mit der eher technischen Vorlage würden keine neuen Behördenaufgaben geschaffen, betonte Finanzminister Maurer im Ständerat. Es werde lediglich bereits Bestehendes auf eine andere Ebene transformiert.

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) baute im Vergleich zum Entwurf des Bundesrats einige Anpassungen ein. So möchte sie etwa sicherstellen, dass auch Personen, die keinen Zugang zu digitalen Mitteln haben, nicht von der Interaktion mit den Behörden ausgeschlossen werden. Der Rat hiess dies oppositionslos gut.

Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte daran, dass 10 bis 15 Prozent der Menschen in der Schweiz Mühe hätten mit Lesen und Schreiben, "und damit auch mit der Digitalisierung". Diesen Menschen müssten behördliche Leistungen auch zugänglich bleiben.

Anschubfinanzierung eingebaut

In der Detailberatung stimmte der Ständerat zudem der von der WBK-S eingebrachten Rechtsgrundlage für die Anschubfinanzierung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse zu. Damit werden die Forderungen von zwei Motionen umgesetzt. Allerdings soll diese Bestimmung nur greifen, wenn keine anderen Förderinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen.

Schliesslich stimmte der Rat oppositionslos auch dem Vorschlag der WBK-S zu, den Verwaltungseinheiten nur drei statt wie der Bundesrat fünf Jahre Zeit zu geben, um die Daten und Ressourcen zugänglich zu machen.

Laut der jüngsten Nationalen E-Government-Studie möchten Bevölkerung und Unternehmen mehr digitale Behördenkontakte, als derzeit im Angebot sind. Mehr als die Hälfte der "Behördengänge" wickelten sie 2021 bereits digital ab. Als grösste Vorteile nannten die Befragten Flexibilität und Zeitersparnis.