(sda) Corona-Schulden: Der Ständerat will entgegen dem Nationalrat keine vergangenen Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Unter Berufung auf die Prinzipien der Schuldenbremse hielt er am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen am Vorschlag des Bundesrats fest. Damit beharrte die kleine Kammer darauf, dass das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird. Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget.

Immobilien: Der Ständerat hat einen Verpflichtungskredit für Immobilienvorhaben in der Höhe von insgesamt 296,1 Millionen Franken bewilligt. Damit sollen etwa die Botschaft im äthiopischen Addis Abeba und ein Asylzentrum im Kanton Zürich gebaut werden. Ausserdem soll das Gebäude des Bundesamts für Umwelt renoviert und umgebaut werden. 50 Millionen Franken sind für die Umsetzung der Massnahmen des Klimapakets vorgesehen. Also für Gebäudesanierungen, Pläne zur Strom- und Wärmeerzeugung, für die Installation von Ladestationen sowie für die Deckung der Photovoltaik-Offensive. Mit den restlichen 150 Millionen Franken werden weitere Immobilienvorhaben abgedeckt. Nun muss noch der Nationalrat über den Verpflichtungskredit bestimmen.

Coronavirus - Schweiz: Der Ständerat hat sich stillschweigend dagegen ausgesprochen, den Anteil des Bundes an den ordentlichen und ausserordentlichen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank so bald wie möglich vollumfänglich zum Abbau der Corona-Schulden zu verwenden, bis die Schulden wieder auf dem Niveau von vor der Krise liegen. Eine Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ist damit vom Tisch. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hat die zusätzlichen Ausschüttungen als volatil und unsicher bezeichnet. Eine Minderheit um Hansjörg Knecht (SVP/AG) und Jakob Stark (SVP/TG) argumentierte jedoch, dass das Ziel, die Corona-Schulden innerhalb von zehn bis zwölf Jahren abzubauen, weiterverfolgt werden sollte. Daher sollten sämtliche Ausschüttungen der SNB verwendet werden.

Bundesnahe Betriebe: Der Bundesrat muss die Wahl von Verwaltungsräten für bundesnahe Unternehmen, die Zuständigkeiten für die Strategie und bei Interessenkonflikten nicht neu regeln. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Motion des Nationalrats am Mittwoch mit 18 zu 5 Stimmen ab. Finanzminister Ueli Maurer verwies auf einen Expertenbericht, wonach die Schweiz bei Bestellung und Kompetenzen der Organe von bundesnahen Betrieben den OECD-Richtlinien entspricht. Die Rollenteilung der Departement sei klar. Interessen- und Zielkonflikte kläre der Bundesrat jeweils ab.

Bundesverwaltung: Der Ständerat hat vom Evaluationsbericht des Bundesrats zum Neuen Führungsmodell der Bundesverwaltung (NFB) Kenntnis genommen. Die Landesregierung war zum Schluss gekommen, das Modell habe sich seit seiner Einführung 2017 insgesamt bewährt. Das NFB brachte unter anderem Globalbudgets für die Ämter.

Die Traktanden des Ständerates für Donnerstag, 15. September (08.15 bis 13.00):

Bern Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, Differenzen (21.039)
Indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative (21.501)
Rettungsschirm für systemrelevante Stromunternehmen, Differenzen (22.031)
Parlamentarische Initiative für barrierefreien Livestream der Parlamentsdebatten (20.505)
Regelung des Zugriffs auf Kommissionsunterlagen, Differenzen (20.461)
Standesinitiative GE gegen Rückführung von Asylsuchenden in Länder, die Menschenrechte verletzen (21.309)
Standesinitiative BS für Aufnahme von Asylsuchenden aus Griechenland (21.310)