(sda) Nach der Rückweisung in der Sommersession will der Ständerat heute Dienstag die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) festzurren. Der überarbeitete Vorschlag soll Geringverdiener und Teilzeitangestellte besser stellen. 15 Übergangsgenerationen sollen lebenslang einen Rentenzuschlag erhalten.

Nach dem knappen Ja an der Urne zur AHV-Revision am 25. September stehen die bürgerlichen Abstimmungsgewinner im Parlament unter Druck, ihr Versprechen einzulösen, nun auch bei der zweiten Säule rasch vorwärts zu machen. Das Versprechen lautet, nun auch die Benachteiligung der Frauen in der beruflichen Vorsorge aus der Welt zu schaffen. Teilzeitangestellte und Personen mit kleinen Einkommen sollen besser gestellt werden.

In der Sommersession hatte die kleine Kammer nach einem kurzfristig eingebrachten Antrag das Geschäft in die Kommission zurückgewiesen, um es noch etwas besser auszutarieren. Beim ursprünglichen Vorschlag hätten rund 70 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Mit dem überarbeiteten Modell soll noch rund die Hälfte der Übergangsgeneration profitieren.

Es ist heftig umstritten, wie die tiefere Rente kompensiert werden soll, wenn der Umwandlungssatz unbestrittenermassen von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt wird. Die Kommission für Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) schlägt nach der Zusatzschlaufe ein "optimiertes" Schwellenmodell für die Übergangsgeneration vor.

Ab Guthaben von 215'000 Franken degressiv

Kern des von der Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossenen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Versicherte mit einem Altersguthaben von 215’100 bis 430'200 Franken haben nach dem Modell der SGK-S Anspruch auf einen abhängig vom Altersguthaben degressiv abgestuften Zuschlag.

Verschiedene Minderheiten verlangten erfolglos andere Kompensationsmodelle, die nun auch im Plenum erneut aufs Tapet kommen werden. Eine erste Minderheit will 20 statt 15 Übergangsjahrgänge von einem Rentenzuschlag profitieren lassen und die Grenzwerte für den Anspruch auf den vollen und reduzierten Rentenzuschlag höher ansetzen. So würden dann 60 statt 50 Prozent der Übergangsgeneration profitieren.

Eine weitere Minderheit unterstützt des Modell des Nationalrates vom Dezember 2021, wonach lediglich 35 bis 40 Prozent der Rentner von 15 Übergangsjahrgängen einen Zuschlag als Kompensation für die tiefere Rente erhalten sollten. Zudem würde hier die Eintrittsschwelle tiefer angesetzt.

Eine dritte Minderheit ist für die Version des Bundesrates und der Sozialpartner, die Zuschläge für sämtliche Neurentner vorsieht. Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte dieser Kompromiss im Parlament scheitern.

Die zur Debatte stehenden Varianten kosten bis 2045 je nach Version insgesamt zwischen 9 und 30 Milliarden Franken.